Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 60 Monate (5 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte organisierte im Jahr 2007 als Teil einer Drogenorganisation die Entgegennahme, Lagerung und den Weiterverkauf von 15 Kilogramm Kokaingemisch in Zürich.
Im Laufe des Jahres 2007 beteiligte sich der Beschuldigte auf leitender Stufe an einer internationalen Drogenorganisation. Er traf Vorbereitungen zur Einfuhr, übernahm in Zürich eine Lieferung von 15 Kilogramm Kokaingemisch von Kurieren, deponierte die Betäubungsmittel in konspirativen Verstecken und organisierte den gewinnbringenden Weiterverkauf an Gross- und Zwischenabnehmer im Grossraum Zürich. Das Bezirksgericht Zürich (7. Abteilung) sprach den Angeklagten am 18. März 2008 (DG080008) der mehrfachen Widerhandlung gegen Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3-6 i.V.m. Ziff. 2 lit. a und b BetmG (schwerer Fall und Gewerbsmässigkeit) schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren (60 Monaten, unter Anrechnung von 231 Tagen Haft). Der Beschuldigte erhob Berufung (Appellation) und beantragte eine deutlich mildere Freiheitsstrafe (maximal 3 Jahre) unter Anrechnung eines Geständnisrabatts und Berücksichtigung seiner schwierigen Lebensverhältnisse. Das Berufungsverfahren verzögerte sich erheblich, weil der Beschuldigte zwischenzeitlich in Spanien inhaftiert war und dort eine mehrjährige Haftstrafe verbüsste. Die II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich reduzierte die Freiheitsstrafe mit Urteil vom 11. November 2014 (SB080533) auf 4½ Jahre (54 Monate) unbedingt. Das Obergericht erachtete die erstinstanzliche Strafe von 5 Jahren für eine Drogenmenge von 15 kg Kokain zwar als äusserst milde, nahm jedoch im Rahmen des richterlichen Ermessens und eines Quervergleichs mit ähnlichen Urteilen wegen des Geständnisses und des Zeitablaufs von über 7½ Jahren seit den Taten eine Reduktion auf 4½ Jahre vor.
Instanzenweg: Bezirksgericht Zürich (DG080008 vom 18.03.2008) -> Obergericht Zürich, II. Strafkammer (SB080533 vom 11.11.2014). Das Obergericht fällte das Berufungsurteil erst 2014 (Beschuldigter verbüsste zwischenzeitlich eine Haftstrafe in Spanien) und reduzierte die Freiheitsstrafe im Gesamtvergleich von 60 auf 54 Monate unbedingt. Strukturierte Felder bilden die Vorinstanz ab (60 Monate unbedingt). Besonderheiten: Geständnisrabatt.