Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 120 Monate (10 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte lagerte zwischen Januar und März 2010 in einer konspirativen Wohnung rund 107 Kilogramm Heroingemisch (Reinheit durchschnittlich rund 45 %, entsprechend rund 48 Kilogramm reinem Heroin) und lieferte davon 26,5 Kilogramm Heroingemisch an Zwischenabnehmer aus.
Zwischen Januar und März 2010 lagerte der Beschuldigte in einer von ihm angemieteten Wohnung in Zürich rund 107 Kilogramm Heroingemisch mit einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von rund 45 % (entsprechend rund 48 Kilogramm reinem Heroin). Im Rahmen dieser Grossverteilerfunktion lieferte er in mehreren Tranchen mindestens 26,5 Kilogramm Heroingemisch an Zwischenhändler aus, bevor die restlichen rund 80 Kilogramm bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Das Bezirksgericht Zürich (7. Abteilung) sprach den Beschuldigten am 8. Dezember 2011 (DG110061) des mehrfachen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3, 4 und 5 i.V.m. Ziff. 2 lit. a aBetmG) schuldig und verurteilte ihn zu 10 Jahren (120 Monaten) Freiheitsstrafe unbedingt (unter Anrechnung von 637 Tagen Haft und vorzeitigem Vollzug) sowie zu einer staatlichen Ersatzforderung von CHF 13'000. Der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte die Reduktion der Freiheitsstrafe auf 7 Jahre (unter Geltendmachung von erheblichem Druck durch Hintermänner). Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und verlangte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 14 Jahre. Die I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigte mit Urteil vom 19. November 2012 (SB120242) den Schuldspruch, die Freiheitsstrafe von 10 Jahren (120 Monaten) unbedingt sowie die Ersatzforderung von CHF 13'000. Das Obergericht qualifizierte das Verschulden im Rahmen des 100-Kilogramm-Heroinfalls als sehr schwer und die Rolle des Beschuldigten als oberste Verteilerstufe. Das Geständnis und die Kooperation (Nennung von Mittätern) wurden erheblich strafmindernd berücksichtigt, schlossen aber angesichts der enormen Gefährdung eine tiefere Strafe aus.
Instanzenweg: Bezirksgericht Zürich (DG110061 vom 08.12.2011) -> Obergericht Zürich, I. Strafkammer (SB120242 vom 19.11.2012). Vollumfängliche Bestätigung von 10 Jahren Freiheitsstrafe unbedingt und Ersatzforderung CHF 13'000. Haupttäter im 100-kg-Heroinfall (Mitangeklagter B._____ siehe PK 150). Schweizer Bürger (VOSTRA Meldung Formular B, keine Migrationsamt-Mitteilung). Besonderheiten: Geständnisrabatt (erheblich strafmindernd berücksichtigt).