Meta-Informationen
Gericht: Tribunal régional Jura bernois-Seeland
Urteilsdatum: 04.10.2024
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Transport
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): –

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 5.7kg, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 66 Monate (5 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte führte am 20. Januar 2023 6.4 kg Kokaingemisch (5.7 kg rein), in den Vordersitzlehnen seines Autos versteckt, aus dem Ausland in die Schweiz ein und wurde bei der Einreise verhaftet.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte reiste am 20. Januar 2023 als internationaler Drogenkurier mit dem Zug und Automobil von Paris in die Schweiz ein. Bei einer gezielten Polizeikontrolle auf der Transitachse zwischen C. und Biel/D. wurden in seinem Gepäck mehrere professionell vakuumierte Pakete mit insgesamt 5'664.3 Gramm reinem Kokain (über 5.6 Kilogramm Reinstoff) sichergestellt. Das Rauschgift war für den Grosshandel im Schweizer Betäubungsmittelmarkt bestimmt. Bei sich trug der Täter überdies ein griffbereites, verbotenes Einhand-Klappmesser mit automatischem Auslösemechanismus. Das Tribunal régional Jura bernois-Seeland sprach den Beschuldigten am 4. Oktober 2024 der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 al. 2 let. a LStup) und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 66 Monaten (5 ½ Jahren), einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Landesverweisung von 8 Jahren gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB. Der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte einen Teilfreispruch hinsichtlich früherer Waffenvorwürfe, eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 36 Monate unter Gewährung des teilbedingten Vollzugs sowie den Verzicht auf die Landesverweisung wegen eines persönlichen Härtefalls. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Die Cour suprême du canton de Berne (2e Chambre pénale) bestätigte das erstinstanzliche Strafmass mit Urteil SK 25 39 vom 17. Dezember 2025 vollumfänglich. Sie befreite ihn zwar von einem früheren Vorwurf des Waffenbesitzes, bestätigte jedoch die Verurteilung wegen qualifizierter BetmG und Waffenbesitzes am Tattag sowie die Freiheitsstrafe von 66 Monaten unbedingt, die bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00 und die 8-jährige Landesverweisung. Das Gericht betonte, dass der Kurier mit dem Transport von über 5.6 Kilogramm reinem Kokain eine astronomische Menge transportiert habe, welche die Gesundheit tausender Konsumenten schwer gefährdete; auch wenn er nur als Bote agierte, sei das schwere Verschulden mit einer Einsatzstrafe von 66 Monaten Freiheitsstrafe zutreffend bemessen.

Bemerkungen

Menge: 5'664.3 g reines Kokain (Schuldspruch; Anklage nannte 6'393 g Gemisch). Kein Deliktsertrag/keine Deliktsdauer festgestellt (ein Transport). Nebenverurteilungsscore: Waffengesetz Art. 33 Abs. 1 lit. a (Vergehen) +1. Hierarchiestufe laut StA 'wichtiges Rädchen im internationalen Handel'.

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