Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 96 Monate (8 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der nigerianische Beschuldigte transportierte zwischen August 2020 und August 2021 in sieben Fahrten Kokainfinger (mindestens 8,4 kg brutto, 4,8 kg rein) aus Spanien in die Schweiz und lieferte sie an unbekannte Abnehmer in Luzern und St. Gallen; am 28. August 2021 wurde er im Intercity Genf-Zürich mit 118 Fingern festgenommen.
Der nigerianische Beschuldigte fungierte zwischen August 2020 und August 2021 als professioneller grenzüberschreitender Drogenkurier für eine internationale Tätergruppierung. In insgesamt sieben Kuriertransporten beförderte er Kokain-Fingerlinge aus Spanien in die Schweiz und lieferte diese an Empfänger in Luzern und St. Gallen ab. Das Gesamtgewicht des geschmuggelten Kokains betrug mindestens 8'393 Gramm brutto mit einer durchschnittlichen Reinheit von rund 59 %, was einer Reinstoffmenge von mindestens 4'769.7 Gramm reinem Kokain entsprach. Für jede Fahrt bezog er ein Entgelt von mehreren tausend Franken. Am 28. August 2021 wurde er im Intercity-Zug Genf–Zürich mit 118 Fingerlingen (über 1'100 Gramm) festgenommen. Das Tribunal criminel de l'arrondissement de Lausanne sprach den Beschuldigten am 27. Juni 2022 der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. b–d und g i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a und b BetmG) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren (96 Monaten) unter Anrechnung von 304 Tagen Haft (wovon 40 Tage wegen unzulässiger Haftbedingungen kompensiert wurden) und verfügte eine Landesverweisung von 12 Jahren mit SIS-Eintrag sowie die Einziehung der Gelder und Drogen. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt und rügte eine Verletzung von Art. 47 StGB. Er machte geltend, die Strafe von 8 Jahren sei im Vergleich zu ähnlichen Fällen unverhältnismässig hoch, und beantragte eine Reduktion auf 12 Monate, eventualiter auf ein massvolles Strafmass. In der Berufungsverhandlung legte der Beschuldigte ein Geständnis ab, worauf die Staatsanwaltschaft die Reduktion der Freiheitsstrafe auf 6 Jahre beantragte. Die Cour d'appel pénale hiess die Berufung am 12. Januar 2023 teilweise gut und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre (72 Monate). Das Gericht erwog, dass die Tatserie mit fast 5 Kilogramm reinem Kokain ein ausserordentlich schweres Verschulden begründe. Der Beschuldigte war in den Niederlanden bereits wegen Drogenhandels vorbestraft. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht jedoch das – wenngleich späte – Geständnis im Berufungsverfahren, welches eine gewisse Einsicht zeigte, sowie seine schwierigen familiären Verhältnisse in Spanien. Die Einsatzstrafe wurde daher auf 72 Monate herabgesetzt. Die Landesverweisung von 12 Jahren wurde mangels jeglicher Bindungen zur Schweiz bestätigt.
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel de l'arrondissement de Lausanne (8 Jahre); die Cour d'appel pénale reduzierte die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre. Menge: mindestens 4'769,7 g reines Kokain (8'393 g brutto). Bandenmässigkeit (Art. 19 Abs. 2 lit. b BetmG) vom Berufungsgericht zitiert. Die einzige Vorstrafe stammt aus den Niederlanden (10 Monate wegen Drogendelikts), das Schweizer Strafregister ist leer. Das Gericht nannte als Entlöhnung mehrere tausend Franken pro Transport, ohne den Gesamtbetrag zu beziffern.