Fall AARP/424/2021

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 01.09.2021
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Aufbewahrung/Besitz
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): 1

Betäubungsmittel:
  • Heroin, 556g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der italienische Restaurantbetreiber nahm im November 2020 fast 3 kg Heroin (Reinheit 19-45 %) in Verwahrung, packte es zusammen mit einem Mittäter in Säckchen ab und lagerte es in seinem Restaurant; eine Teilmenge von 693 g lieferte er am 6. November 2020 in Genf aus.

Zusammenfassung

Der italienische Beschuldigte betrieb ein Restaurant in Genf und stellte seine geschäftlichen Räumlichkeiten im November 2020 einer organisierten Tätergruppierung als Drogenlager und Umschlagplatz zur Verfügung. Bei einer gezielten Durchsuchung stellte die Polizei im Keller des Lokals fast 3 Kilogramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 19 % bis 45 %) sicher, was einer Reinstoffmenge von mindestens 556 Gramm reinem Heroinhydrochlorid entsprach. Der Beschuldigte half aktiv beim Verwahren, Umverpacken und Portionieren der Drogen und erhielt hierfür finanzielle Vorteile. Durch die Nutzung des Gastronomiebetriebs als Tarnung ermöglichte er den unauffälligen Grosshandel mit harten Drogen im Grossraum Genf. Das Tribunal correctionnel de Genève verurteilte den Beschuldigten am 1. September 2021 (JTCO/92/2021, P/21062/2020) wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (3 Jahren) unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Das Gericht gewährte den teilbedingten Vollzug gemäss Art. 43 StGB, indem es einen unbedingten Strafteil von 18 Monaten festsetzte und den Aufschub der restlichen 18 Monate bei einer Probezeit von 3 Jahren anordnete. Zudem verfügte es eine Landesverweisung von 5 Jahren mit SIS-Ausschreibung. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice de Genève. Er beantragte eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe auf maximal 24 Monate unter Gewährung des vollbedingten Strafvollzugs und den Verzicht auf die Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB. Er machte geltend, er habe sich in einer schweren wirtschaftlichen Notlage infolge der COVID-Pandemie befunden und trage Verantwortung für seine Familie in der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Berufungskammer wies die Berufung mit Urteil AARP/424/2021 vom 13. Dezember 2021 ab. Das Gericht erwog, dass das Beherbergen und Manipulieren von über einem halben Kilogramm reinem Heroin eine ausserordentlich schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstelle. Wirtschaftliche Schwierigkeiten vermöchten den Einstieg in den Drogenhandel in keiner Weise zu rechtfertigen. Die Vorinstanz habe sein Geständnis und das Fehlen einschlägiger Vorstrafen bereits angemessen gewürdigt und eine massvolle Einsatzstrafe von 36 Monaten festgelegt. Der unbedingte Strafteil von 18 Monaten sei unerlässlich, und ein Härtefall bei der Landesverweisung sei mangels aussergewöhnlicher Integration zu verneinen.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Genève (JTCO/92/2021): 36 Monate, davon 18 unbedingt (vollzug 'teilbedingt'); die Chambre pénale d'appel et de révision reduzierte den unbedingten Teil auf 12 Monate (AARP/424/2021). Menge: 2'955,3 g Heroin brutto, Reinmenge mindestens 555,6 g (vom Gericht ausgewiesene Bandbreite 555,59 bis 1'315,10 g). Der Beschuldigte gab an, selbst zeitweise von C. Kokain bezogen und konsumiert zu haben; Suchtdruck wurde vom Gericht nicht festgestellt. Mitbeschuldigter C. separat beurteilt.

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