Fall PE21.020082

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Broye et Nord vaudois
Urteilsdatum: 14.10.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Verkauf Konsumeinheiten
Deliktsertrag: 22500
Deliktsdauer (Monate): –

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 325g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Ja
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 48 Monate (4 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte guineische Beschuldigte betrieb von 2020 bis 2021 in Yverdon-les-Bains und Umgebung einen schwunghaften Drogenhandel. Er erwarb, lagerte und veräusserte in zahlreichen Lieferungen mindestens 325 g reines Kokain an Konsumenten und Strassendealer. Bei seiner Festnahme wurde umfangreiches Dealerequipment sichergestellt.

Zusammenfassung

Das Tribunal correctionnel de la Broye et du Nord vaudois sprach den Beschuldigten am 14. Oktober 2022 des mehrfachen und mengenmässig qualifizierten Verbrechens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren (48 Monaten) unter Anrechnung von 327 Tagen Untersuchungshaft und ordnete eine Landesverweisung von 10 Jahren an. Der Beschuldigte erhob Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt. Er verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 3 Jahre mit teilbedingtem Vollzug sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois (PE21.020082) wies die Berufung am 22. Februar 2023 vollumfänglich ab. Sie bestätigte das erstinstanzliche Urteil in allen Punkten (4 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt unter Anrechnung der erstandenen Haft und zehnjährige Landesverweisung samt SIS-Ausschreibung). Zur Begründung der Strafzumessung erwog das Gericht, dass die Reinstoffmenge von 325 g reinem Kokain den Grenzwert für den schweren Fall um das 18-Fache überstieg. Besonders straferhöhend fielen die massiven Vorstrafen des Beschuldigten ins Gewicht, der bereits in Frankreich und der Schweiz wegen Betäubungsmitteldelikten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden war und sich davon nicht beeindrucken liess. Das Gericht setzte die Einsatzstrafe auf 48 Monate Freiheitsstrafe fest. Angesichts der unbelehrbaren Rückfallkriminalität war der Vollzug zwingend unbedingt. Die Landesverweisung von 10 Jahren war angesichts der Gefährdung verhältnismässig.

Bemerkungen

Urteil des Tribunal correctionnel Broye et Nord vaudois (48 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, 10 Jahre Landesverweisung) durch die Cour d'appel pénale VD vollumfänglich bestätigt. Reines Kokain: 325 g rein. Einschlägig vorbestraft (mehrfacher Rückfall). Nebenverurteilungsscore 0.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen