Fall PE25.000455

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Broye et Nord vaudois
Urteilsdatum: 12.01.2026
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Grosshandel
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): 11

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 2.4kg, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Ja
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 54 Monate (4 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte (Jahrgang 2001) transportierte und handelte im Jahr 2025 in der Westschweiz im grossen Stil mit Kokain. Er war am Umschlag und Vertrieb von über 2'356 g reinem Kokain beteiligt und hielt grosse Mengen für den Strassen- und Zwischenhandel vorrätig. Zudem hielt er sich ohne Aufenthaltsrecht illegal in der Schweiz auf (AIG).

Zusammenfassung

Das Tribunal correctionnel de la Broye et du Nord vaudois verurteilte den Beschuldigten am 12. Januar 2026 wegen mengen- und bandenmässig qualifizierten Verbrechens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2 lit. a und b BetmG) sowie rechtswidrigen Aufenthalts zu 54 Monaten (4 ½ Jahren) Freiheitsstrafe unbedingt (unter Anrechnung von 360 Tagen Untersuchungshaft), einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.- und einer Landesverweisung von 10 Jahren mit SIS-Eintrag. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt. Er verlangte die Reduktion der Freiheitsstrafe auf höchstens 36 Monate mit teilbedingtem Vollzug sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois (PE25.000455) wies die Berufung am 11. Juni 2026 ab. Sie bestätigte das Urteil vollumfänglich, einschliesslich der Freiheitsstrafe von 54 Monaten unbedingt und der zehnjährigen Landesverweisung samt Ausschreibung im SIS. Das Gericht begründete die Strafe mit der ausserordentlichen Reinstoffmenge von über 2,3 kg reinem Kokain, womit die Grenzmenge für den schweren Fall um das 130-Fache überschritten wurde. Der Beschuldigte stellte ein unverzichtbares Rädchen in einer gut organisierten Bande dar. Die Einsatzstrafe von 54 Monaten Freiheitsstrafe war angemessen. Wegen der Strafhöhe über 36 Monaten war der Vollzug zwingend unbedingt. Die Landesverweisung von 10 Jahren war angesichts der gravierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt.

Bemerkungen

Urteil des Tribunal correctionnel Broye et Nord vaudois (54 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, 10 Jahre Landesverweisung) durch die Cour d'appel pénale VD vollumfänglich bestätigt. Reines Kokain: 2'356 g rein. Bandenmässigkeit bejaht. Rechtswidriger Aufenthalt. Nebenverurteilungsscore 0.

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