Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 132 Monate (11 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Die aus Kamerun stammende Beschuldigte fungierte als hochrangige Logistikerin und Organisatorin eines internationalen Betäubungsmittelrings. Zwischen 2016 und 2018 verantwortete sie den Schmuggel, Transport und Umschlag von über 30'765 g reinem Kokain (über 30 kg Reinstoff) in die Schweiz und nach Westeuropa über professionelle Kuriere. Sie wies einschlägige Vorstrafen wegen Drogenhandels in Schweden und den Niederlanden auf.
Das Tribunal criminel de l'arrondissement de Lausanne sprach die Beschuldigte am 2. Juli 2021 des banden-, gewerbs- und mengenmässig qualifizierten Verbrechens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2 lit. a, b und c BetmG) schuldig. Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren (132 Monaten) unbedingt (unter Anrechnung von 189 Tagen Haft) und ordnete eine Landesverweisung von 15 Jahren an. Die Beschuldigte erhob Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt. Sie beantragte eine substantielle Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 7 Jahre und machte eine unzutreffende Gewichtung ihrer Rolle im Drogennetzwerk geltend. Die Staatsanwaltschaft schloss auf vollumfängliche Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois (PE18.008439) wies die Berufung am 22. Dezember 2021 ab. Sie bestätigte die Verurteilung zu 11 Jahren (132 Monaten) Freiheitsstrafe unbedingt und die 15-jährige Landesverweisung in vollem Umfang. In den Entscheidungsgründen betonte das Gericht die beispiellose Dimension des Drogenhandels. Mit mehr als 30 Kilogramm reinem Kokain war die Grenzmenge des schweren Falls um das Mehr als 1'700-Fache überschritten. Die Beschuldigte agierte skrupellos und gewinnorientiert in einer führenden Rolle eines internationalen Syndikats. Angesichts ihrer massiven internationalen Vorstrafen und der enormen Gesundheitsgefährdung erschien eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren schuldangemessen und erforderlich. Die maximale Landesverweisung von 15 Jahren war zwingend geboten.
Urteil des Tribunal criminel de Lausanne (132 Monate [11 Jahre] Freiheitsstrafe unbedingt, 15 Jahre Landesverweisung) durch die Cour d'appel pénale VD vollumfänglich bestätigt. Reines Kokain: 30'765 g rein (über 30 kg Reinstoff!). Internationaler Drogenring, Bande, Gewerbsmässigkeit. Einschlägig vorbestraft in Schweden und Niederlanden. Nebenverurteilungsscore 0.