Fall CPEN.2024.90

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal criminel Littoral et Val-de-Travers
Urteilsdatum: 16.07.2024
Kanton: NE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Handel
Deliktsertrag: 156765
Deliktsdauer (Monate): 9

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 2.2kg, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 60 Monate (5 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Schweizer Beschuldigte war von 2021 bis 2023 im Kanton Neuenburg und Umgebung im grossen Stil im Kokainhandel tätig. Er beschaffte, transportierte und veräusserte in zahlreichen Transaktionen insgesamt rund 2'196 g reines Kokain an Abnehmernetzwerke und erzielte damit beträchtliche Erlöse zur Finanzierung seines gehobenen Lebensstandards.

Zusammenfassung

Das Tribunal criminel du Littoral et du Val-de-Travers verurteilte den Beschuldigten am 16. Juli 2024 wegen Verbrechens und Vergehens gegen das BetmG (mengenmässig qualifiziert nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) sowie BetmG-Konsumübertretungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren (60 Monaten) unter Anrechnung von 151 Tagen Untersuchungshaft und Ersatzmassnahmen. Der Beschuldigte erhob Berufung an die Cour pénale des Kantons Neuenburg. Er verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf höchstens 3 Jahre mit teilbedingtem Vollzug und machte eine übermässige Härte sowie sein Geständnis und seine Reue geltend. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour pénale du Tribunal cantonal de Neuchâtel (CPEN.2024.90) hiess die Berufung am 2. September 2025 teilweise gut. Sie reduzierte die Freiheitsstrafe von 60 Monaten auf 4 ½ Jahre (54 Monate) unbedingt unter Anrechnung von 151 Tagen Haft und Ersatzmassnahmen. Von einer Übertretungsbusse sah sie ab. Zur Strafzumessung erwog das Gericht, dass die Reinstoffmenge von knapp 2,2 kg reinem Kokain den Grenzwert für den schweren Fall um mehr als das 120-Fache überstieg. Das Tatverschulden wog schwer; straferhöhend fiel zudem eine Vorstrafe wegen Betäubungsmitteldelikten aus dem Jahr 2015 ins Gewicht. Als Einsatzstrafe setzte das Gericht 5 Jahre Freiheitsstrafe an. Mildernd berücksichtigte die Cour pénale jedoch das umfassende und kooperative Geständnis im Berufungsverfahren sowie die echten Bemühungen zur beruflichen und sozialen Neuorientierung, weshalb die Strafe auf 54 Monate herabgesetzt wurde. Ein teilbedingter Vollzug schied wegen Überschreitens der Höchstgrenze von 36 Monaten aus.

Bemerkungen

Vorinstanz-Prinzip: Strukturierte Felder erfassen das Urteil des Tribunal criminel du Littoral et du Val-de-Travers (60 Monate [5 Jahre] Freiheitsstrafe unbedingt). Die Cour pénale NE reduzierte die Strafe auf Berufung des Beschuldigten hin auf 54 Monate (4,5 Jahre) Freiheitsstrafe unbedingt. Reines Kokain: 2'196 g rein. Vorbestraft (BetmG 2015). Schweizer Bürger. Nebenverurteilungsscore 0.

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