Fall SB.2021.114

Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Stadt
Urteilsdatum: 04.06.2021
Kanton: BS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Handel
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): –

Betäubungsmittel:
  • Marihuana, 670g, gemisch
  • Haschisch, 196g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Ja
Gewerbsmässig (lit. c): Ja
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 15 Monate (1 Jahr 3 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte betrieb von 2017 bis 2019 in Basel zusammen mit Mittätern einen organisierten Cannabis-Hauslieferservice («Smoke Express» bzw. «Green Delivery»). Er bezog, portionierte und lieferte in arbeitsteiliger Bandenstruktur mindestens 670 g Marihuana und 196 g Haschisch an zahlreiche Konsumenten. Zudem besass er ohne Bewilligung einen verbotenen Teleskopschlagstock (WG).

Zusammenfassung

Das Strafgericht Basel-Stadt sprach den Beschuldigten am 4. Juni 2021 des gewerbs- und bandenmässigen Vergehens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Abs. 2 lit. b und c BetmG), mehrfacher BetmG-Übertretungen sowie des Vergehens gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (Probezeit 2 Jahre, 2 Tage Gewahrsam angerechnet) und einer Übertretungsbusse von CHF 300.-. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt und beantragte die Reduktion auf eine bedingte Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und verlangte eine Strafschärfung auf 2 Jahre Freiheitsstrafe mit teilbedingtem Vollzug. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt (Dreiergericht, SB.2021.114) hiess die Berufung des Beschuldigten am 20. Juni 2024 teilweise gut und wies die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft ab. Es reduzierte die Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf 12 Monate bedingt (Probezeit 2 Jahre), verhängte für das Waffendelikt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.- (Probezeit 2 Jahre) und bestätigte die Übertretungsbusse von CHF 300.-. Das Gericht begründete die Reduktion damit, dass es sich ausschliesslich um Cannabis (weiche Droge) handelte und die Mengen unter dem Schwellenwert des mengenmässig schweren Falls lagen. Zwar begründeten der professionelle Kurierdienst («Lieferando für Gras») und die Bandenstruktur eine erhebliche kriminelle Intensität, doch die Täterkomponenten (keine einschlägigen Vorstrafen, kooperatives Aussageverhalten und Verfahrensdauer) sprachen für eine mildere Beurteilung. Die Einsatzstrafe für das BetmG wurde auf 12 Monate Freiheitsstrafe festgesetzt und vollumfänglich bedingt ausgesprochen. Das Waffenvergehen wurde gesondert mit einer bedingten Geldstrafe geahndet.

Bemerkungen

Vorinstanz-Prinzip: Strukturierte Felder erfassen das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt (15 Monate Freiheitsstrafe bedingt). Das Appellationsgericht reduzierte die Freiheitsstrafe auf 12 Monate bedingt (Probezeit 2 Jahre) und fällte für das Waffendelikt eine bedingte Geldstrafe von 60 TS zu CHF 30.- aus. Cannabis total: 670 g Marihuana, 196 g Haschisch. Gewerbs- und Bandenmässigkeit bejaht. Nebenverurteilungsscore 1 für WG-Vergehen (Teleskopschlagstock, Art. 33 WG).

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