Fall SB.2021.55

Meta-Informationen
Gericht: Strafdreiergericht Basel-Stadt
Urteilsdatum: 05.11.2020
Kanton: BS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Handel
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): –

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 270g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der algerische Beschuldigte besass und handelte im Herbst 2019 in Basel mit Kokain. Bei seiner Festnahme im Dezember 2019 trug er verkaufbereite Kokainportionen auf sich, und in einer Depotwohnung wurden weitere 195 g Kokain mit hohem Reinheitsgrad sichergestellt (Reinstoffmenge total rund 270 g reines Kokain). Zudem besass er ohne Berechtigung mehrere verbotene Waffen (Schlagring, Reizstoffspray, verbotenes Messer nach WG).

Zusammenfassung

Das Strafdreiergericht Basel-Stadt sprach den algerischen Beschuldigten am 5. November 2020 des mengenmässig qualifizierten Verbrechens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) und BetmG-Übertretungen schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren (30 Monaten) unter Anrechnung von 214 Tagen Haft und vorzeitigem Vollzug, einer Übertretungsbusse von CHF 300.- und einer Landesverweisung von 5 Jahren. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt. Er beantragte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 24 Monate mit bedingtem Vollzug sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt (Dreiergericht, SB.2021.55) wies die Berufung des Beschuldigten am 28. März 2023 ab. Es verschärfte die Freiheitsstrafe sogar leicht von 30 Monaten auf 31 Monate unbedingt (unter Anrechnung von 214 Tagen Haft und vorzeitigem Vollzug) und bestätigte die Übertretungsbusse von CHF 300.- sowie die fünfjährige Landesverweisung samt SIS-Ausschreibung. Zur Strafzumessung erwog das Gericht, dass die Reinstoffmenge von 270 g reinem Kokain die Grenzmenge für den schweren Fall um das Fünfzehnfache überstieg. Der Beschuldigte agierte als selbständiger Strassen- und Bunkerhändler mit hoher Rückfallenergie. Als Einsatzstrafe für das BetmG-Verbrechen wurden 28 Monate Freiheitsstrafe veranschlagt. Für die mehrfachen Waffendelikte erfolgte eine Asperation um 3 Monate auf insgesamt 31 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Bei den Täterkomponenten fielen die Vorstrafen und das uneinsichtige Aussageverhalten ins Gewicht. Ein teilbedingter Vollzug kam bei der ungünstigen Prognose nicht in Frage. Die Landesverweisung war mangels familiärer Verwurzelung rechtmässig.

Bemerkungen

Vorinstanz-Prinzip: Strukturierte Felder erfassen das Urteil des Strafdreiergerichts Basel-Stadt (30 Monate Freiheitsstrafe unbedingt). Das Appellationsgericht schärfte die Strafe auf 31 Monate FS unbedingt und bestätigte die 5-jährige Landesverweisung. Reines Kokain: ca. 270 g rein. Mehrfache Waffenrechtsvergehen (Schlagring, Reizstoffspray, verbotenes Messer). Nebenverurteilungsscore 1 für WG-Vergehen.

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