Fall AARP/199/2023

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police, Genève
Urteilsdatum: 02.09.2022
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 40

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei der Übergabe der gemeinsamen Tochter verdrehte der Beschuldigte seiner Ex-Partnerin den Daumen, um sie am Öffnen des Kindersitzgurtes zu hindern, und riss sie kurz darauf am Kragen über eine 1,2 Meter hohe Gartenmauer, wodurch sie sich an den Beinen mehrfach verletzte.

Zusammenfassung

Am 17. Juni 2018 kam es vor der Liegenschaft der Eltern des Beschuldigten in Genf anlässlich der Übergabe der gemeinsamen, damals neun Monate alten Tochter zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen den getrennt lebenden Eltern. Als die Mutter versuchte, den Sicherheitsgurt des im Fahrzeug montierten Kindersitzes zu lösen, verdrehte der Beschuldigte ihr gewaltsam den rechten Daumen, um sie daran zu hindern. Kurz darauf, als die Geschädigte den Kindersitz über eine 1,2 Meter hohe Gartenmauer entgegennehmen wollte, packte der Beschuldigte sie mit beiden Händen am Kragen ihrer Jacke und riss sie mit brutaler Wucht zu sich über die Mauer. Die Frau stürzte vornüber und schlug hart auf dem Steinboden auf. Sie erlitt eine Verstauchung und Prellung des Daumens, ein tiefes Hämatom am rechten Fuss mit Risswunden sowie multiple Hautabschürfungen an beiden Beinen. Das Tribunal de police de Genève sprach den Beschuldigten mit Urteil JTDP/1065/2022 vom 2. September 2022 der einfachen Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 Abs. 5 StGB) schuldig. Vom Vorwurf der Nötigung (Art. 181 StGB) wurde er freigesprochen; das Verfahren bezüglich früherer Tätlichkeiten wurde wegen Verjährung eingestellt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren und auferlegte ihm die Kosten. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour de justice de Genève. Er bestritt vehement, die Mutter seines Kindes über die Mauer gezogen zu haben, und behauptete, sie sei aus eigenem Antrieb ungeschickt über die Mauer geklettert und dabei gestürzt. Er verlangte den vollumfänglichen Freispruch sowie die Abweisung aller Entschädigungsforderungen. Die Privatklägerin und die Staatsanwaltschaft beantragten die vollumfängliche Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d'appel et de révision wies die Berufung mit Urteil AARP/196/2023 vom 8. Juni 2023 vollumfänglich ab und bestätigte den Schuldspruch sowie das Strafmass. Das Gericht erachtete die Sachverhaltsdarstellung der Geschädigten als glaubhaft und schlüssig, untermauert durch zeitnahe Fotografien, Arztberichte und Aussagen von Drittzeugen. Bei der Strafzumessung stufte das Berufungsgericht das Verschulden als spürbar ein, da der Beschuldigte rücksichtslos handelte und die Mutter vor dem Kleinkind attackierte. Die Einsatzstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00 sei moderat und trage seinen Einkommensverhältnissen Rechnung. Mangels Vorstrafen war die bedingte Gewährung des Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren nicht zu beanstanden.

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