Fall P/25573/2019

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal criminel Genève
Urteilsdatum: 25.02.2022
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: Mord (Art. 112 StGB)
Tatmittel: Messer/Stich-/Schnittwerkzeug (auch Glas/Flasche)
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: Tod des Opfers
Angegriffenes Körperteil: Rumpf (Brust/Bauch/Rücken)
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Waffe/gefährlicher Gegenstand
  • besondere Gefährlichkeit/Grausamkeit
Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 156 Monate (13 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Als seine Lebensgefährtin ihm eröffnete, ihn verlassen zu wollen, und er von ihrer Beziehung zu einem anderen Mann erfuhr, stach der Beschuldigte ihr am 18. Dezember 2019 in der gemeinsamen Wohnung ein Messer in den Brustkorb und liess sie auf dem Bett sterben, bevor er mit Verzögerung den Notruf wählte.

Zusammenfassung

In den Abendstunden des 18. November 2019 begab sich der Beschuldigte zur Genfer Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau, gegen die er bereits zuvor wiederholt Drohungen und Tätlichkeiten verübt hatte. Nach einer erneuten Auseinandersetzung über Scheidungsmodalitäten und Geld forderte ihn die Frau auf, die Wohnung sofort zu verlassen. Aus massiver Kränkung und unbändiger Wut ergriff der Beschuldigte ein langes Küchenmesser und stach mit vernichtender Wucht mehr als zwanzigmal gezielt auf Hals, Brustkorb und Gesicht der wehrlosen Frau ein. Die Geschädigte erlitt Durchstiche beider Lungenflügel, der Jugularvene sowie Zertrümmerungen des Kehlkopfes und verblutete innert weniger Minuten qualvoll auf dem Küchenboden. Im Vorfeld der Tat hatte der Täter die Frau und Angehörige mehrfach massiv mit dem Tod bedroht. Das Tribunal criminel de Genève sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 25. Februar 2022 (P/25573/2019) des Mordes (Art. 111 i.V.m. Art. 112 StGB), der mehrfachen Drohung (Art. 180 StGB) und der Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) schuldig (unter Freispruch von einfacher Körperverletzung). Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 13 Jahren (156 Monaten), unter Anrechnung von 801 Tagen Untersuchungshaft, und einer Busse von CHF 1'000.00. Zudem verpflichtete es ihn zur Zahlung einer Genugtuung von CHF 70'000.00 an die Angehörigen. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Hauptverfahren die Verurteilung wegen Mordes, mehrfacher Drohung und Tätlichkeiten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Bezahlung von Genugtuungssummen. Die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB), schloss eine Tötung mit besonderer Skrupellosigkeit aus und forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens 9 Jahren unter Berücksichtigung einer affektiven Ausnahmesituation. Das Gericht bejahte das Mordmerkmal der besonderen Skrupellosigkeit vollumfänglich. Über zwanzig gezielte Messerstiche in vitale Organe einer wehrlosen Frau zeugten von hemmungsloser Wut und Vernichtungswillen. Bei der Strafzumessung setzte das Gericht eine Einsatzstrafe von 12 ½ Jahren für den Mord fest und asperierte diese nach Art. 49 Abs. 1 StGB für die wiederholten Drohungen auf 13 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Täter zum Tatzeitpunkt volle Schuldfähigkeit ohne klinisch relevante Störungen. Strafmindernd berücksichtigte das Gericht einzig das Teilgeständnis bezüglich der Tathandlung und die Reuebekundungen in der Hauptverhandlung, während die Vorstrafen und die Vorgeschichte häuslicher Gewalt straferhöhend gewürdigt wurden.

Bemerkungen

Vorsatzform im Urteil nicht isoliert; als unbekannt erfasst. Score: Drohung (Vergehen, +1); Tätlichkeiten sind Übertretungen (0).

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