Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 12 Monate
Vollzug: teilbedingt
Gemeinsam mit einem Komplizen entriss der Beschuldigte einem Mann im Treppenhaus eines Gebäudes gewaltsam eine Patek-Philippe-Uhr vom Handgelenk (Kratzwunden an der Hand) und flüchtete.
Am 12. Oktober 2020 ereignete sich in Genf auf einer Baustelle für Tiefbauarbeiten ein folgenschwerer Arbeitsunfall. Der Beschuldigte bediente in seiner Funktion als Maschinist einen schweren Raupenbagger, um Erdaushub auf Lastwagen zu verladen und Material im Baustellenbereich umzulagern. Obwohl der Arbeitsbereich unübersichtlich war und sich weitere Bauarbeiter zu Fuss im Gefahrenbereich aufhielten, führte der Beschuldigte eine abrupte Drehbewegung des Baggeroberwagens durch, ohne sich durch einen Einweiser absichern zu lassen oder die Spiegel und Kameras sorgfältig zu kontrollieren. Die schwere Baggerschaufel erfasste einen am Boden arbeitenden Bauarbeiter mit voller Wucht und klemmte ihn gegen eine Betonwand. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Zertrümmerungsbrüche des Beckens, multiple Rippenserienfrakturen mit Hämatothorax sowie schwere Risswunden innerer Organe, lag wochenlang im künstlichen Koma und behielt eine dauerhafte schwere Gehbehinderung und Invalidität zurück. Das Tribunal de police de Genève sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 14. Dezember 2021 (P/15442/2021) der fahrlässigen schweren Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 140.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt aufgeschoben (Art. 42 und Art. 44 StGB). Zudem wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auferlegt und die Schadenersatz- sowie Genugtuungsbegehren des Opfers dem Grundsatz nach gutgeheissen und zur genauen Bezifferung auf den Zivilweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft forderte im Hauptverfahren eine Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und die Verhängung einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 140.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren. Die Verteidigung schloss primär auf Freispruch und machte geltend, das Opfer habe sich grob pflichtwidrig unbemerkt im toten Winkel des Baggers aufgehalten, was den Kausalzusammenhang unterbreche; subsidiair beantragte sie eine stark reduzierte Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen unter vollem Strafaufschub. Das Gericht verwarf die Einwände der Verteidigung und bejahte eine schwerwiegende Verletzung elementarer beruflicher Sorgfaltspflichten (Art. 12 Abs. 3 StGB). Als Maschinist einer schweren Baumaschine treffe den Bediener eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht, insbesondere bei Schwenkbewegungen in der Nähe von Personen. Bei der Strafzumessung erachtete das Gericht das Verschulden im Rahmen der Fahrlässigkeit als nicht unerheblich, da die Missachtung elementarer Sicherheitsregeln zu schwersten lebenslangen Körperschäden führte. Die Einsatzstrafe wurde auf 90 Tagessätze festgesetzt. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Beschuldigte keine Vorstrafen aufwies und der tragische Unfall ihn persönlich tief erschüttert hatte. Die günstige Legalprognose rechtfertigte den bedingten Vollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Deliktssumme = Wert der Uhr gemäss Zivilforderung (CHF 38000). Täter gehörte laut Auswertung seines Telefons einer Gruppe an, die Diebstähle begeht; Schuldspruch lautet aber auf einfachen (nicht bandenmässigen) Raub.