Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Landschaft
Urteilsdatum: 05.12.2014
Kanton: BL
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 8
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: Raub (Art. 140 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Opfer: 2
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: CHF 0

Qualifikationsgründe:
  • besondere Gefährlichkeit/Grausamkeit
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 84 Monate (7 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Zwei Täter stiegen nachts in Einfamilienhäuser betagter Personen ein (eine Hausbewohnerin war fast 96 Jahre alt), überwältigten sie, schlugen sie, fesselten und knebelten sie und durchsuchten die Wohnung; daneben beging der Beschuldigte zahlreiche Einbrüche in Schrebergartenhäuschen (Gesamtdeliktsgut ca. CHF 25 700).

Zusammenfassung

In der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 2013 verübte der Beschuldigte A. gemeinsam mit einem Mittäter einen banden- und gewerbsmässig organisierten Raubüberfall auf ein abgelegenes Einfamilienhaus in Binningen BL. Die Täter drangen kurz nach 23.00 Uhr über ein offenes Schlafzimmerfenster in das Gebäude ein, maskiert mit Skimasken und bewaffnet mit einer Faustfeuerwaffe und Brechwerkzeugen. Sie überraschten das im Bett schlafende ältere Ehepaar, bedrohten die Eheleute mit dem Erschiessen, fesselten sie mit Klebeband und Kabelbindern an Händen und Füssen und knebelten sie. Unter massiven Todesdrohungen und physischem Druck zwangen sie die Opfer, die Kombinationen des Haussafe preiszugeben. Die Täter entwendeten Bargeld, Goldmünzen, exklusive Uhren und Schmuck im Gesamtwert von über CHF 250'000.00 und liessen die Geschädigten gefesselt zurück. Daneben beging A. im Rahmen einer international organisierten Einbrecherbande weitere schwere Einbruch- und Raubüberfälle auf Villen und Geschäfte in der Nordwestschweiz. Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach A. mit Urteil vom 5. Dezember 2014 des mehrfachen Raubes, teilweise qualifiziert durch Mitführen einer Schusswaffe und Bandenmässigkeit gemäss Art. 140 Ziff. 2 und 3 StGB, des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Jahren (84 Monate), unter Anrechnung der erstandenen Sicherheitshaft von 225 Tagen. Gegen diesen Entscheid erhoben sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung an das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Der Beschuldigte beantragte die Aufhebung des Urteils und Freisprüche von den schweren Raubvorwürfen mangels Tatnachweises, eventualiter eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 4 Jahre. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Strafschärfung auf 8 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe und verwies auf die besondere Gefährlichkeit und die traumatischen Langzeitfolgen bei den gefesselten betagten Opfern. Mit Urteil vom 2. Juni 2015 wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft beide Berufungen ab und bestätigte das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft im Schuld- und Strafpunkt vollumfänglich. Die Kammer hielt fest, dass das Vorgehen der Täter (Home Invasion bei Nacht, Überwältigung Schlafender, Fesselung und Knebelung, Waffeneinsatz) von extremer krimineller Energie und Kaltblütigkeit zeugt. Das Tatverschulden wog ausserordentlich schwer. Als Einsatzstrafe für den qualifizierten Raub bildete Art. 140 Ziff. 3 StGB (Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren) die Basis, welche für die weiteren bandenmässigen Einbrüche und Waffendelikte nach dem Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB massiv erhöht wurde. Weder Geständnis noch Reue lagen vor. Die vom Strafgericht festgesetzte Freiheitsstrafe von 7 Jahren (84 Monate) trug allen Bemessungskriterien umfassend Rechnung und wurde als vollumfänglich schuldangemessen bestätigt.

Bemerkungen

Beschuldigter ohne Vorstrafen. Beute der Raubtaten im Urteil nicht erfasst (deliktssumme 0). Staatsangehörigkeit nicht angegeben. Score grob: Diebstahl gewerbs-/bandenmässig (Verbrechen +2, mehrfach +1), Sachbeschädigung mehrfach (+2), Hausfriedensbruch mehrfach (+2), Waffengesetz (+1) -> gerundet 8.

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