Fall P/19786/2014

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal criminel Genève
Urteilsdatum: 24.09.2018
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: Mord (Art. 112 StGB)
Tatmittel: andere/mehrere
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Verletzungsfolge: Tod des Opfers
Angegriffenes Körperteil: unbekannt/keine Angabe
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: CHF 0

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • verminderte Schuldfähigkeit
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 192 Monate (16 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Ein junger Schweizer fasste 2014 auf den Philippinen den Entschluss, einen Bekannten (der ihm Geld überwiesen hatte) töten zu lassen, suchte und beauftragte einen Auftragskiller, bezahlte ihn mit dem Geld des Opfers und lockte das Opfer unter einem Vorwand an den Tatort; ausserdem versuchte er weitere schwere Körperverletzung und drohte.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte fasste im Spätsommer 2014 auf den Philippinen den Entschluss, einen Schweizer Bekannten liquidieren zu lassen, der ihm zuvor erhebliche finanzielle Mittel für Immobiliengeschäfte anvertraut hatte. Um sich der Rückzahlungspflicht zu entledigen und die Gelder dauerhaft zu behalten, rekrutierte der Beschuldigte vor Ort gezielt Kontaktleute und heuerte zwischen dem 9. und 12. September 2014 einen professionellen philippinischen Auftragsmörder an. Er bezahlte den Killer mit dem Geld des Opfers und organisierte die Falle: Unter einem geschäftlichen Vorwand lockte er den Schweizer Bekannten zu einer abgelegenen Stelle nahe Surigao City (Insel Mindanao), wo der gedungene Mörder das ahnungslose Opfer auflauerte und per Kopfschuss exekutierte. Zudem hatte der Beschuldigte in der Schweiz versucht, einer weiteren Person schwere Verletzungen zuzufügen, und mehrfach schwerste Drohungen ausgestossen. Das Tribunal criminel de Genève sprach den Beschuldigten am 24. September 2018 (P/19786/2014) des Mordes (Art. 112 StGB als Anstifter/Mittäterschaft beim Auftragsmord), der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 22 i.V.m. Art. 122 StGB) sowie der mehrfachen Drohung (Art. 180 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren (192 Monaten), unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 1'020 Tagen, und ordnete eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB an. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung wegen Mordes, versuchter schwerer Körperverletzung und Drohung bei sehr leicht eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren unbedingt sowie die Anordnung einer Massnahme nach Art. 63 StGB. Die Verteidigung verlangte die Umqualifizierung des Tötungsdelikts in Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung (Art. 24/111 StGB), machte eine erhebliche verminderte Zurechnungsfähigkeit geltend und schloss auf maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht erachtete die Verwerflichkeit des Handelns als ausserordentlich gravierend. Das Anheuern eines Auftragskillers zur Beseitigung eines Gläubigers stelle die Reinform eines heimtückischen Mordes aus reiner Habgier dar. Bei der Strafzumessung setzte das Gericht eine Einsatzstrafe für den Auftragsmord auf 15 Jahre fest und asperierte diese gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB um 1 Jahr für die versuchte schwere Körperverletzung und die Drohungen auf 16 Jahre. Die psychiatrischen Gutachter attestierten eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einer sehr leicht verminderten Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB), die im Urteil berücksichtigt wurde. Zur Verhütung weiterer schwerer Straftaten ordnete das Gericht eine ambulante Therapie nach Art. 63 StGB an.

Bemerkungen

Täter geb. 1994 in Genf, Schweizer, Auslandtat (Philippinen); Vorstrafen im Urteil nicht ausgewertet (Annahme: nicht vorbestraft). Opfer Schweizer Staatsangehöriger. Score: versuchte schwere Körperverletzung (Verbrechen, +2), Drohung (+1).

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