Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 168 Monate (14 Jahre)
Vollzug: unbedingt
In der Nacht des 11. Dezember 2017 stach ein Mann zusammen mit einem Komplizen auf einen betrunkenen Passanten ein, um ihm das Portemonnaie zu rauben: Er hielt ihn am Boden fest, während der Komplize ihm sechs Messerstiche in Bauch und Brust versetzte; das Opfer überlebte nur dank rascher Hilfe. Weitere Raubüberfälle und Einbruchdiebstähle gingen voraus.
In der Nacht des 11. Dezember 2017 lauerte der Beschuldigte gemeinsam mit einem Mittäter im Genfer Stadtzentrum einem stark alkoholisierten Passanten auf, um diesen auszurauben. Die Täter stiessen das Opfer zu Boden. Während der Beschuldigte das Opfer auf dem Asphalt fixierte und festhielt, zog der Mittäter ein Messer und stach sechsmal mit wuchtigen Stössen in die Brust und den Bauchraum des am Boden liegenden Mannes ein, um an dessen Brieftasche zu gelangen. Das Opfer erlitt schwere Perforationen innerer Organe, Lungenverletzungen und akute Lebensgefahr; es überlebte nur dank notfallchirurgischer Rettung. In den Wochen zuvor hatte die Gruppierung bereits mehrere gewaltsame Raubüberfälle auf Passanten unter Vorhalt von Stichwaffen sowie eine Serie von Einbruchdiebstählen verübt. Das Tribunal criminel de Genève verurteilte den Beschuldigten am 21. Februar 2020 (P/25871/2017) wegen versuchten Mordes (Art. 22 i.V.m. Art. 112 StGB), mehrfachen qualifizierten Raubes (Art. 140 Ziff. 3 StGB), Diebstahls, versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie rechtswidriger Einreise und Aufenthalts zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Jahren (168 Monaten), unter Anrechnung von 798 Tagen Haft. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Behandlung gemäss Art. 63 StGB an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Hauptverfahren eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren unbedingt wegen versuchten Mordes und der Raubdelikte sowie die Anordnung einer ambulanten therapeutischen Behandlung nach Art. 63 StGB. Die Verteidigung schloss auf Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes, Bestreitung der Mittäterschaft an den Messerstichen und Verurteilung ausschliesslich wegen Raubes zu maximal 6 Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht bejahte die Mittäterschaft am versuchten Mord vollumfänglich. Indem der Beschuldigte das Opfer am Boden fixierte, während der Komplize auf dessen vitale Organe einstach, habe er den Tötungsversuch aktiv ermöglicht und sich mit den tödlichen Folgen zur Sicherung der Raubbeute voll abgefunden. Die Einsatzstrafe für den versuchten Mord wurde auf 12 Jahre festgesetzt und in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB für die Serie schwerer Raubüberfälle und Einbrüche um 2 Jahre auf 14 Jahre erhöht. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte eine leicht verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB). Wegen der Rückfallgefahr war die vollzugsbegleitende Massnahme nach Art. 63 StGB unerlässlich.
Mittäter Y. (zehn Vorstrafen); erfasst ist der Angeklagte X., in der Schweiz nicht vorbestraft (Vorstrafe in Luxemburg). Score grob: Raub (+2, mehrfach +1), Diebstahl (+2, +1), Sachbeschädigung (+1), Hausfriedensbruch (+1, +1), AIG (+1).