Fall P/14154/2021

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Genève
Urteilsdatum: 24.11.2022
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: Raub (Art. 140 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 2
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: CHF 18000

Qualifikationsgründe:
  • bandenmässige Begehung
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Vier Männer rissen am 27. Juni 2021 in Genf einem Passanten die Patek-Philippe-Uhr (ca. CHF 18 000) vom Handgelenk und stiessen ihn zu Boden (Kopfplatzwunde, Schürfungen); seine Frau, die helfen wollte, wurde ebenfalls zu Boden gestossen.

Zusammenfassung

Im Sommer 2021 schloss sich der Beschuldigte mit Mittätern zusammen, um im Genfer Stadtzentrum arbeitsteilig und bandenmässig Raubüberfälle auf Passanten zu begehen. Am Tatabend wählten sie ein betrunkenes Opfer aus, kreisten es ein, brachten es gewaltsam zu Boden und traten auf den Mann ein, um dessen Luxusuhr und Bargeld zu erbeuten. In den darauffolgenden Tagen versuchte die Bande erneut, Juweliere und Fussgänger auszurauben, widersetzte sich bei der Verhaftung gewaltsam den Polizeikräften und hielt sich illegal in der Schweiz auf. Das Tribunal correctionnel de Genève verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 24. November 2022 (P/14154/2021) wegen Raubes (Art. 140 Ziff. 1 StGB), bandenmässigen Raubes (Art. 140 Ziff. 1 und 3 StGB), versuchten Bandendiebstahls (Art. 22 i.V.m. Art. 139 Ziff. 3 StGB), Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) und rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 AIG) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (3 Jahren), unter Anrechnung von 258 Tagen Haft, und 10 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 10.00. Zudem ordnete das Gericht eine Landesverweisung von 5 Jahren an. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten unbedingt wegen Bandenraubes und Landesverweisung von 5 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Gehilfenschaft zu einfachem Raub und forderte eine teilbedingte Strafe von höchstens 24 Monaten ohne Landesverweisung. Das Gericht bejahte die Mittäterschaft und die Bandenmässigkeit. Wer gemeinschaftlich Raubüberfälle verübe, handle mit gesteigerter Gefährlichkeit. Bei der Strafzumessung setzte das Gericht eine Einsatzstrafe von 32 Monaten für den Bandenraub fest und erhöhte diese nach Art. 49 Abs. 1 StGB für die versuchten Diebstähle und Nebendelikte auf 36 Monate Freiheitsstrafe. Das Steckenbleiben beim Versuch wirkte mildernd. Die Landesverweisung von 5 Jahren war mangels Vorliegens eines schweren Härtefalls zwingend anzuordnen.

Bemerkungen

Täter algerischer Herkunft; zwei französische Vorstrafen (u.a. 2020, 3 Monate), in der Schweiz nicht vorbestraft. Score: Diebstahlsversuch in Bande (Verbrechen, +2), Art. 286 (+1), Art. 115 AIG (+1).

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