Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 72 Monate (6 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Zwei Männer überfielen im August 2019 bewaffnet mit einer Pistole (KIMAR 911), einem Reizgasspray und einer 42-cm-Machete zwei Tankstellen mit Wechselstube – in Perly (GE, nur versucht) und in Fahy (JU, vollendet).
Im Sommer 2019 plante und verübte der Beschuldigte mit Komplizen eine Serie schwerer Raubüberfälle und Einbrüche in Genfer Villenquartieren. Die Täter drangen nachts bewaffnet und maskiert in bewohnte Häuser ein, bedrohten die schlafenden Bewohner mit Messern und Schusswaffen, fesselten sie und erbeuteten Schmuck und Bargeld im Wert von Hunderttausenden Franken. Bei einem weiteren Überfall drangen sie über ein Fenster ein, wurden jedoch durch den ausgelösten Alarm und die Gegenwehr des Bewohners in die Flucht geschlagen, sodass die Tat beim Versuch steckenblieb. Auf der Flucht benutzten sie gestohlene Fahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen. Das Tribunal correctionnel de Genève verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 22. September 2020 (P/17742/2019) wegen qualifizierten Raubes (Art. 140 Ziff. 1-3 StGB), versuchten qualifizierten Raubes (Art. 22 i.V.m. Art. 140 StGB), Hausfriedensbruchs, versuchten Diebstahls, Sachentziehung und Waffendelikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren (72 Monaten), unter Anrechnung von 399 Tagen Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren unbedingt wegen qualifizierten Raubes in mehreren Fällen sowie der Einbruchsdelikte. Die Verteidigung forderte Freisprüche von den schweren Raubvorwürfen mangels schlüssigen DNA-Beweises bzw. Milderung auf höchstens 4 Jahre Freiheitsstrafe unter Verweis auf die blosse Gehilfenschaft. Das Gericht bejahte die Mittäterschaft an den qualifizierten Raubtaten vollumfänglich. Das nächtliche Überfallen von Bewohnern in ihren Schlafzimmern unter Waffenbedrohung offenbare eine skrupellose kriminelle Energie. Bei der Strafzumessung setzte das Gericht eine Einsatzstrafe von 5 Jahren für den vollendeten qualifizierten Raub fest und erhöhte diese in Anwendung des Asperationsprinzips (Art. 49 Abs. 1 StGB) um 1 Jahr für den versuchten Raub und die weiteren Delikte auf 6 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Der Versuchscharakter bei einer der Taten wirkte mildernd. Der langjährige unbedingte Vollzug war unausweichlich.
Mittäter Y.; Täter hat in Frankreich 23 Vorstrafen (v.a. Vermögensdelikte), in der Schweiz zuvor nicht vorbestraft; Staatsangehörigkeit nicht ausgewertet (ausländisch angenommen). Beute nicht erfasst (deliktssumme 0). Score grob: Hausfriedensbruch mehrfach (+2), Diebstahlsversuch (+2), Sachbeschädigungsversuch (+1), LCR (+2), Waffengesetz (+1).