Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Ein in Genf geborener Somalier unterstützte im November 2019 zwei Komplizen bei einem geplanten Überfall auf eine Poststelle, indem er Kontakte vermittelte, Mobiltelefone/SIM-Karten besorgte und die Täter in ein Lokal brachte; der Überfall scheiterte, weil sich die Angestellte in die Poststelle retten und die Tür verriegeln konnte.
Der Beschuldigte beteiligte sich am 27. November 2019 in Genf an einem geplanten Überfall auf eine Postfiliale. Er leistete zwei Mittätern entscheidende logistische Vorbereitungshilfe, indem er Mobiltelefone und anonyme SIM-Karten beschaffte, Absprachen traf und die Täter mit dem Auto zum Tatort chauffierte. Die Komplizen lauerten der Postangestellten beim Betreten des Gebäudes durch den Hintereingang auf, um sie mit Gewalt in die Filiale zu drängen und die Herausgabe der Kassenbestände zu erzwingen. Die Angestellte bemerkte die Angreifer jedoch rechtzeitig, rannte in das Gebäude und verriegelte die schusssichere Sicherheitstür von innen, worauf der Überfall scheiterte und die Täter flüchteten. Zudem konsumierte der Beschuldigte Betäubungsmittel und beging Übertretungen. Das Tribunal correctionnel de Genève sprach den Beschuldigten am 12. Mai 2021 (P/22047/2018) des versuchten Raubes (Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 StGB) und der Betäubungsmittelübertretungen schuldig (unter Freispruch von weiteren Vorwürfen eines vollendeten Raubes und Urkundenfälschung). Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Anrechnung von 448 Tagen Untersuchungshaft, sowie zu einer Busse von CHF 400.00. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Hauptverfahren eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren unbedingt wegen vollendeten und versuchten Raubes sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren. Die Verteidigung schloss auf vollumfänglichen Freispruch von allen Raubvorwürfen mangels Tatbeteiligung sowie auf angemessene Haftentschädigung. Das Gericht sprach den Beschuldigten von der unbewiesenen früheren Raubtat frei, erachtete seine Mitwirkung am versuchten Postüberfall jedoch als erwiesen. Zwar trat er nicht als Hauptakteur an der Front auf, doch war sein Tatbeitrag als Chauffeur und Ausrüster für das Gelingen des Plans wesentlich. Die Einsatzstrafe für den versuchten Raub wurde auf 18 Monate festgesetzt. Da der Beschuldigte Vorstrafen aufwies und während laufender Verfahren erneut delinquierte, war eine günstige Legalprognose ausgeschlossen und die Freiheitsstrafe unbedingt zu vollziehen. Von einer Landesverweisung sah das Gericht im Dispositiv ab.
Unterstützungshandlung (im Urteil als Raubversuch gewürdigt); drei Vorstrafen als Erwachsener, u.a. Raub (5.12.2012, einschlägig). Aufenthaltsbewilligung B bis 2016; Somalier.