Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 72 Monate (6 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Ein Mann lud eine über Discord kennengelernte 28-jährige Schweizerin zu sich nach Deutschland ein, kontrollierte sie in seiner Wohnung, verbot ihr die Medikamente, setzte sie psychisch unter Druck und vergewaltigte sie zwischen dem 8. und 13. Dezember 2021 dreimal (zwei weitere Versuche) und zwang sie zu weiteren sexuellen Handlungen, wobei er sie teils mit körperlicher Gewalt widerstandsunfähig machte.
Im Dezember 2021 lockte der deutsche Beschuldigte eine Schweizer Bekannte unter einem Vorwand zu einem Wochenendaufenthalt nach Deutschland. In der dortigen Unterkunft fiel der Beschuldigte über die Frau her, schloss die Türen ab und hinderte sie mit körperlicher Gewalt am Verlassen des Raumes. Unter massiven Todesdrohungen und Schlägen zwang er das verängstigte Opfer über mehrere Tage hinweg zu wiederholten vaginalen, analen und oralen Sexualakten, wobei er bei einem Teilakt wegen einsetzender Gegenwehr und physischer Erschöpfung beim Versuch steckenblieb. Das Opfer erlitt schwere körperliche Verletzungen, darunter Blutungen im Genital- und Analbereich, multiple Hämatome und Würgemale, sowie ein schweres psychiatrisches Trauma mit akuter Suizidalität und langwieriger Spitalbedürftigkeit. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) sprach den Beschuldigten am 20. Oktober 2023 der mehrfachen Vergewaltigung und des Versuchs dazu (Art. 190 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 StGB), der mehrfachen sexuellen Nötigung (Art. 189 StGB) und der Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren (72 Monaten), unter Anrechnung von 676 Tagen erstandener Haft, ordnete eine Landesverweisung von 8 Jahren gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB (SIS) an und sprach dem Opfer eine Genugtuung von CHF 15'000.00 zu. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte Freisprüche bzw. eine massive Strafminderung auf maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe unter Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Generalstaatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und forderte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf mindestens 6 ½ Jahre sowie eine Ausdehnung der Landesverweisung auf 10 Jahre. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern entschied mit Urteil SK 24 305 vom 4. April 2025. In teilweiser Gutheissung der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft schärfte das Obergericht das Urteil, indem es die unbedingte Freiheitsstrafe auf 6 Jahre und 3 Monate (75 Monate) festsetzte und die Landesverweisung auf 10 Jahre verlängerte. Das Gericht stufte das Verschulden angesichts der mehrtägigen Freiheitsberaubung und brutalen sexuellen Erniedrigung als extrem schwer ein. Die Einsatzstrafe für die vollendeten Vergewaltigungen wurde auf 5 ½ Jahre bemessen und nach Art. 49 Abs. 1 StGB für die versuchte Vergewaltigung, die sexuellen Nötigungen und die Freiheitsberaubung auf 75 Monate erhöht. Milderungsgründe lagen mangels Geständnisses und Reue nicht vor.
Tatort Deutschland (Anwendung von Art. 7 StGB). Beziehung: Online-Bekanntschaft (Discord). Anzahl: 3 vollendete Vergewaltigungen und 2 Versuche. Das Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre 3 Monate und die Landesverweisung auf 10 Jahre; erfasst ist das erstinstanzliche Strafmass.