Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Bern-Mittelland
Urteilsdatum: 24.02.2021
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a197, Pornografie, altrechtlich
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Ein Mann drohte seiner Partnerin, für sie keine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen und sie nach Afghanistan zurückzuschicken, wenn sie nicht mit ihm schlafe; am 25. März 2018 hielt er sie im Schlafzimmer fest, zog sie aus, band ihre Hände mit seinem Hemd zusammen und versuchte vaginal und anal in sie einzudringen, bis sie ohnmächtig wurde.

Zusammenfassung

Am Abend des 25. März 2018 kam es in einer Berner Wohnung zu massiven Gewalttaten des afghanischen Beschuldigten gegenüber seiner damaligen Lebenspartnerin. Im Rahmen eines eskalierenden Beziehungskonflikts sperrte der Beschuldigte die Frau im Zimmer ein, schaltete das Internet ab, um Hilferufe zu verhindern, und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Anschliessend warf er die weinende Frau gewaltsam auf das Sofa, entkleidete sie gewaltsam und versuchte, gegen ihren erbitterten Widerstand vaginal und anal in sie einzudringen. Da die Geschädigte unentwegt schrie, sich wehrte und um sich trat, gelang es dem Täter nicht, den Beischlaf zu vollenden. Neben den versuchten Sexualakten nötigte und bedrohte er die Frau wiederholt über Wochen hinweg und besass verbotene pornografische Darstellungen auf seinem Mobiltelefon. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten am 24. Februar 2021 wegen versuchter Vergewaltigung (Art. 190 i.V.m. Art. 22 StGB), versuchter sexueller Nötigung (Art. 189 i.V.m. Art. 22 StGB), mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB), Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB), mehrfacher Tätlichkeiten und Pornografie (Art. 197 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren. Vom Vorwurf der Schändung wurde er freigesprochen. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 80.00 bedingt und eine Busse von CHF 1'000.00. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte den Freispruch von den versuchten Sexualdelikten sowie den Verzicht auf Sanktionen. Die Generalstaatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und verlangte eine Strafschärfung sowie die Anordnung einer Landesverweisung gemäss Art. 66a StGB. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte mit Urteil SK 21 289 vom 13. Juli 2022 die Schuldsprüche wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Pornografie sowie die Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt (Probezeit 2 Jahre). Das Obergericht würdigte das Verschulden als erheblich, da der Täter rücksichtslos handelte, mildernd wirkte jedoch das Steckenbleiben beim Versuch. Die Einsatzstrafe für die versuchte Vergewaltigung wurde auf 18 Monate festgesetzt und gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB für die versuchte Nötigung und die Begleitdelikte angemessen auf 24 Monate erhöht. Infolge eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls sah das Gericht von einer Landesverweisung ab.

Bemerkungen

Die später (17.6.2021) erfolgte SVG-Verurteilung (Geldstrafe 16 Tagessätze) fällt nach dem erstinstanzlichen Urteil und wird nicht als Vorstrafe erfasst. Score: mehrfache Nötigung (Vergehen, 2) + Freiheitsberaubung (Art. 183 Ziff. 1, Verbrechen, 2); Tätlichkeiten Übertretung; Pornografie als Sexualdelikt separat.

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