Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 9 Monate
Vollzug: bedingt
Ein Mann verabredete sich über Instagram mit einem damals 14- oder 15-jährigen Jungen zu einem «Fotoshooting», fotografierte und filmte ihn am 15. September 2018 mit entblösstem Oberkörper, band ihn im Wald an Bäume, befestigte Brustwarzenklemmen und nahm dabei sexuell geprägte Aufnahmen auf; zudem besass er Pornografie und Gewaltdarstellungen.
Am 15. September 2018 hielt sich der Beschuldigte anlässlich einer Sportveranstaltung im Kanton Bern auf, bei der er als ehrenamtlicher Betreuer und Fotograf tätig war. In den Umkleideräumen und Nebenräumen nutzte der Beschuldigte das Vertrauensverhältnis zu einem minderjährigen Knaben aus, um an diesem verbotene sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er berührte den Jugendlichen im Intimbereich, manipulierte an dessen Genitalien und fertigte dabei heimlich Fotografien an. Bei den nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen und Auswertungen seiner Datenträger stellte sich heraus, dass der Beschuldigte zudem über einen längeren Zeitraum hinweg Dateien mit harter Kinderpornografie (reale und virtuelle Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder) erworben und auf seinen Computern gespeichert hatte. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte den Beschuldigten am 13. Dezember 2019 wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) und mehrfacher Pornografie (Art. 197 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren. Ferner ordnete das Gericht ein Verbot jeder beruflichen und organisierten ausserberuflichen Tätigkeit mit Minderjährigen für die Dauer von 10 Jahren an (Art. 67 Abs. 3 aStGB), verfügte Bewährungshilfe und sprach dem Opfer eine Genugtuung von CHF 3'000.00 zu. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Obergericht des Kantons Bern und verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 10 Monate sowie eine Verkürzung des Tätigkeitsverbots. Er machte geltend, er habe sich im Verfahren von Beginn weg kooperativ verhalten, ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich freiwillig in psychotherapeutische Behandlung begeben. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte mit Urteil SK 20 178 vom 9. Februar 2021 die Verurteilung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre) sowie das zehnjährige Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Das Obergericht erachtete das Verschulden angesichts des Missbrauchs einer Betreuerfunktion als schwer. Die Einsatzstrafe für die sexuellen Handlungen mit dem Kind wurde auf 12 Monate festgesetzt und gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB für den massiven Besitz von Kinderpornografie auf 16 Monate erhöht. Strafmildernd honorierte das Gericht das vollständige Geständnis und die aufrichtige Reue des Täters mit einem Geständnisrabatt, ohne den eine Strafe von über 20 Monaten geboten gewesen wäre. Mangels Vorstrafen war der bedingte Aufschub gerechtfertigt.
Freiheitsstrafe 8 Monate 15 Tage, auf 9 Monate aufgerundet. Der Ablauf des «Fotoshootings» erfolgte nach den Feststellungen mit Einverständnis des Jugendlichen (Tatmittel einvernehmlich). Nationalität im Urteil nicht erhoben. Score: Gewaltdarstellungen (Art. 135, Vergehen, +1).