Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Bern-Mittelland
Urteilsdatum: 22.04.2021
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 2
Deliktsperiode: 700 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Unter 14 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Ein mit der Familie befreundeter Nachbar, der auf die Kinder aufpasste, griff im Dezember 2017 der sich schlafend stellenden 12-Jährigen unter den Pyjama an die Brust und im November 2019 unvermittelt umarmend und trotz ihrer Aufforderung aufzuhören an die Brust.

Zusammenfassung

Im Dezember 2017 sowie am 10. November 2019 kam es in Bern zu sexuellen Übergriffen des Beschuldigten auf ein damals elfjähriges Mädchen aus seinem Bekanntenkreis. Der Beschuldigte passte Gelegenheiten ab, bei denen er mit dem Kind in der Wohnung unbeaufsichtigt war. Er lockte das Mädchen zu sich, berührte das Kind an den Brüsten und im Schambereich und manipulierte an den Genitalien des Mädchens über und unter den Kleidern. Zudem veranlasste er das wehrlose Kind durch sanften Zwang, ihn im Intimbereich zu berühren. Das Kind war durch die Handlungen stark verängstigt und traute sich aus Furcht vor Repressalien lange Zeit nicht, sich Bezugspersonen anzuvertrauen, was zu erheblichem seelischem Leid führte. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Beschuldigten am 22. April 2021 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 60.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von 5 Jahren gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB (SIS) sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen gemäss Art. 67 Abs. 3 lit. b StGB an und auferlegte ihm die Gerichtskosten. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an das Obergericht des Kantons Bern. Er verlangte die vollumfängliche Aufhebung des Urteils, den Freispruch von allen Vorwürfen sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung und das Tätigkeitsverbot. Er machte geltend, die Aussagen des Mädchens seien widersprüchlich und fremdbeeinflusst. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss auf Bestätigung des Schuldspruchs und der Massnahmen, verlangte jedoch eine Überprüfung der Tagessatzhöhe. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte mit Urteil SK 21 559 vom 20. Oktober 2022 den Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, die Landesverweisung für 5 Jahre sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot, setzte die Geldstrafe jedoch neu auf 180 Tagessätze zu je CHF 80.00 bedingt (Probezeit 2 Jahre) fest. Das Obergericht erachtete die Sachverhaltsfeststellungen als zweifelsfrei erwiesen. Das Verschulden des erwachsenen Täters gegenüber einem 11-jährigen Kind wiege schwer. Die Einsatzstrafe von 180 Tagessätzen trage der Tatschwere angemessen Rechnung. Da keine Vorstrafen vorlagen, wurde der bedingte Strafvollzug bestätigt. Die obligatorische Landesverweisung war mangels Härtefalls zwingend.

Bemerkungen

Erfasst ist das erstinstanzliche Strafmass (Tagessatz CHF 60). Zwei Vorfälle im Abstand von rund zwei Jahren (Deliktsperiode ca. 700 Tage). Tatmittel: Überrumpelung bzw. Umarmen gegen den Willen (Gewalt). Nationalität: Ausländer (Landesverweisung), Land im Urteil nicht erhoben.

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