Fall 72.2018.113

Meta-Informationen
Gericht: Tribunale penale cantonale Ticino
Urteilsdatum: 18.09.2018
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte
Opferalter: Unter 16 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Ein Mann belästigte am 27. August 2016 abends auf der Strasse eine ihm unbekannte 15-Jährige mit sexuellen Avancen, packte sie am Handgelenk, hielt sie an einem Hauseingang fest, berührte und leckte ihre Brüste, griff in ihre Hose und zwang sie, sein Glied zu berühren, bis sie zu schreien drohte.

Zusammenfassung

Dem Beschuldigten, einem 1982 geborenen Mann, wurde zur Last gelegt, im März 2017 in Lugano eine damals 15-jährige Jugendliche B.________ (ACPR 1) massiv bedrängt und sexuell genötigt zu haben. Der Beschuldigte passte das Mädchen ab, nutzte seine deutliche körperliche Überlegenheit sowie das jugendliche Alter und die Unerfahrenheit des Opfers gezielt aus und drängte die Jugendliche in eine ausweglose Situation. Er packte die Geschädigte gewaltsam am Handgelenk, zog sie an sich heran und zwang sie unter Anwendung physischer Überwältigung, sexuelle Berührungen an ihrem Körper sowie an seinen Genitalien zu erdulden, ungeachtet ihres unmissverständlichen verbalen und körperlichen Widerstands. Erst als sich das weinende Mädchen losreissen konnte, liess der Beschuldigte von ihr ab. Die Jugendliche erlitt Schmerzen, Hämatome am Handgelenk sowie anhaltende Angst- und Schlafstörungen. Mit Urteil vom 18. September 2018 sprach die Corte delle assise correzionali von Lugano (Tribunale penale cantonale Ticino) den Beschuldigten der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) und der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) schuldig. Vom Anklagevorwurf der Ausübung psychischen Drucks wurde er freigesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren und verpflichtete ihn zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2'000.- an die Privatklägerin. Im Strafverfahren forderte die Staatsanwaltschaft die Bestätigung der Anklage und die Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei 5 Jahren Probezeit. Der Rechtsvertreter der Privatklägerin schloss sich dem Strafantrag der Anklage an und forderte eine angemessene Genugtuung für die seelische Unbill. Die Verteidigung des Beschuldigten plädierte auf eine mildere Bestrafung unter Berücksichtigung der Teilgeständnisse und verlangte eine kürzere Probezeit. Die Corte delle assise correzionali erachtete das Tatverschulden des Beschuldigten als mittelschwer bis schwer. Er habe die körperliche Unterlegenheit eines 15-jährigen Mädchens rücksichtslos ausgenutzt, um seine sexuellen Triebe gegen deren ausdrücklichen Willen gewaltsam zu befriedigen. Zu seinen Gunsten fiel ins Gewicht, dass er im Verlaufe des Verfahrens die wesentlichen Tathandlungen eingestanden hatte, was die Beweisführung erleichterte. Die Freiheitsstrafe von 24 Monaten sei unter Berücksichtigung der Realkonkurrenz von Art. 189 und Art. 187 StGB tat- und schuldangemessen (Art. 47, Art. 49 StGB). Da der Beschuldigte keine einschlägigen Vorstrafen aufwies, konnte ihm eine günstige Legalprognose gestellt werden, weshalb der Vollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben wurde. Die Genugtuung von CHF 2'000.- wurde als Ausgleich für die erlittene seelische Unbill bestätigt.

Bemerkungen

Nationalität und Vorstrafen im Urteil nicht ausdrücklich angegeben (Dolmetscher, zugewandert; keine Vorstrafen erwähnt), daher Ausländer/keine Vorstrafen erfasst. Geständnis der Taten, aber Bestreiten der Gewaltanwendung.

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