Fall 72.2017.119

Meta-Informationen
Gericht: Tribunale penale cantonale Ticino
Urteilsdatum: 05.03.2018
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 16
Deliktsperiode: 365 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 48 Monate (4 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der als Generalbeistand eingesetzte Beistand einer psychisch labilen, abhängigen und leicht intelligenzgeminderten Frau nutzte zwischen Februar 2016 und Februar 2017 in mindestens 16 Fällen seine Vertrauensstellung aus und zwang sie unter psychischem Druck zu sexuellen Handlungen (Küsse mit Zunge, Brüste, Eindringen mit den Fingern, Oral- und Lecken).

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein Schweizer Bürger mit tadellosem beruflichem und gesellschaftlichem Ruf, war von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB bzw. Giudicatura di pace) als offizieller Beistand (curatore) für die psychisch labile und stark schutzbedürftige Privatklägerin B.________ (ACPR 1) eingesetzt worden. Anstatt die Betroffene zu unterstützen, missbrauchte der Beschuldigte seine behördliche Vertrauens- und Machtposition über mehrere Jahre hinweg systematisch. Zwischen 2014 und 2017 verübte er in mindestens 16 Fällen sexuelle Übergriffe auf sein Mündel. Er baute massiven psychischen Druck auf, machte ihr weis, ihre finanzielle und persönliche Existenz hänge von seinem Wohlwollen ab, und zwang sie unter Drohungen mit behördlichen Massnahmen, intime Berührungen, Küsse, orale Handlungen und Masturbationen zu erdulden. Das Opfer befand sich in einem Zustand völliger seelischer Abhängigkeit und Lähmung, bis es schliesslich den Mut fand, die Vorfälle anzuzeigen. Mit Urteil vom 5. März 2018 verurteilte die Corte delle assise criminali di Lugano (Tribunale penale cantonale Ticino) den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB; Ausnutzung der Beistandsstellung unter psychischem Druck) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren (48 Monaten), unter Anrechnung von 42 Tagen Untersuchungshaft und vorzeitigen Strafvollzugs. Zudem verpflichtete das Gericht den Beschuldigten zur Bezahlung von Schadenersatz für Anwaltskosten in Höhe von CHF 11'286.75 sowie einer Genugtuung an das Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte im Verfahren eine strenge unbedingte Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren und betonte den eklatanten Vertrauensbruch eines staatlichen Amtswalters gegenüber einer hilflosen Bürgerin. Die Privatklägerin forderte vollen Schadenersatz und Genugtuung. Die Verteidigung machte geltend, es habe sich um eine verbotene, aber im Kern emotionale Beziehung gehandelt, und forderte eine milde, teilbedingte Sanktion. Die Corte delle assise criminali stufte das Tatverschulden als ausserordentlich schwer ein. Der Beschuldigte habe seine institutionelle Rolle als Beistand, welche dem Schutz der Schwächsten der Gesellschaft diene, in schamloser Weise pervertiert, um über Jahre hinweg seine sexuellen Lüste zu befriedigen. Er habe die Abhängigkeit des Opfers skrupellos instrumentalisiert und deren Psyche nachhaltig beschädigt. Das Fehlen von Vorstrafen wurde neutral gewertet. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht einzig die erbrachte freiwillige Teilentschädigung sowie die besondere soziale Härte des Berufs- und Ansehensverlusts, lehnte jedoch ein Geständnisprivileg ab, da der Beschuldigte in der Hauptverhandlung wieder versucht hatte, die Verantwortung auf das Opfer abzuwälzen. Die Freiheitsstrafe von 4 Jahren unbedingt sei absolut tat- und schuldangemessen (Art. 47, Art. 49 StGB).

Bemerkungen

Nationalität des Täters im Urteil nicht lesbar (anonymisiert), daher unbekannt. Opfer: Frau mit leichter Intelligenzminderung, Depression und Abhängigkeit (IV-Rente).

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