Fall 72.2009.103

Meta-Informationen
Gericht: Tribunale penale cantonale Ticino
Urteilsdatum: 04.12.2009
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 3
Deliktsperiode: 60 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 63 Monate (5 Jahre 3 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Aus Rache gegen seine Ex-Freundin, die ihr Leben selbstbestimmt führen wollte, zerrte der Mann sie im März/April 2007 und am 1. Mai 2007 gewaltsam aus dem Auto in seine Wohnung und vergewaltigte sie dort insgesamt dreimal; zudem belästigte, bedrohte und beschimpfte er sie über Monate per Telefon und SMS.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Tessin, verübte über einen Zeitraum von mehreren Jahren wiederholte schwerste Straftaten gegen seine ehemalige Lebensgefährtin B.________. Nach dem Scheitern der Beziehung akzeptierte er die Trennung nicht, stellte der Geschädigten systematisch nach und terrorisierte sie mit Telefonanrufen und Botschaften (Missbrauch einer Fernmeldeanlage). Bei mehreren Gelegenheiten lauerte er ihr auf, drang in ihre Wohnung ein und erzwang unter Anwendung massiver körperlicher Gewalt, Schlägen, Todesdrohungen und Würgen wiederholt den Beischlaf gegen ihren ausdrücklichen Willen (mehrfache Vergewaltigung). Das Opfer schwebte in ständiger Todesangst und erlitt schwere physische Verletzungen sowie eine tiefgreifende Traumatisierung. Der Beschuldigte entzog sich schliesslich dem Strafverfahren durch Flucht. Mit Abwesenheitsurteil (in contumacia) vom 4. Dezember 2009 verurteilte die Corte delle assise criminali di Lugano (Tribunale penale cantonale Ticino) den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB), mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB), mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies StGB), mehrfacher Drohung (Art. 180 StGB) und Beschimpfung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten (63 Monaten). Zudem ordnete das Gericht eine ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 StGB an und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Genugtuung von CHF 15'000.- an das Opfer. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vollumfängliche Verurteilung und die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 5.5 Jahren unbedingt. Die Privatklägerin schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an und verlangte eine substantielle Genugtuung. Die amtliche Verteidigung des abwesenden Beschuldigten beantragte eine massvolle Bestrafung von maximal 2 Jahren mit bedingtem Vollzug und ambulanter Therapie. Die Corte delle assise criminali stellte fest, dass das Tatverschulden des Beschuldigten ausserordentlich schwer wiege. Er habe seine frühere Partnerin über Jahre hinweg terrorisiert, gedemütigt und mehrfach brutal vergewaltigt, wodurch er deren Leben vollkommen zerstört habe. Seine kriminelle Energie und Skrupellosigkeit seien beträchtlich, zumal er einschlägige Vorstrafen wegen Gewaltdelikten gegen frühere Partnerinnen aufwies und sich durch Flucht der Verantwortung entzog. Die Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten sei angesichts der schweren Deliktsmehrheit und der Gefährlichkeit des Täters vollauf gerechtfertigt (Art. 47, Art. 49 StGB). Eine ambulante Behandlung (Art. 63 StGB) war zur Verminderung des Rückfallrisikos zwingend anzuordnen, und der Vollzug hatte zwingend unbedingt zu erfolgen.

Bemerkungen

Verfahren in Abwesenheit (contumacia). Staatsangehörigkeit anonymisiert; zugewandert (Familiennachzug 1986), als Ausländer erfasst. Score: mehrfache Nötigung (Vergehen, 2) + mehrfache Drohung (2); Missbrauch Fernmeldeanlage und Beschimpfung Übertretungen.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen