Fall 72.2020.42

Meta-Informationen
Gericht: Tribunale penale cantonale Ticino
Urteilsdatum: 09.09.2020
Kanton: TI
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a191, Schändung, altrechtlich
Tatmittel: Widerstandsunfähigkeit
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 3
Deliktsperiode: 300 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Elternteil/Kind
Opferalter: nicht bekannt
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich, mehrfach
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Ein Vater nahm zwischen April 2018 und Januar 2019 bei dreien Gelegenheiten beim Baden und beim «Reiten»-Spiel sexuelle Handlungen an seiner kleinen Tochter vor (sich berühren und masturbieren lassen, Reiben des erigierten Gliedes), wobei er ihre altersbedingte Urteilsunfähigkeit ausnutzte; ausserdem vernachlässigte er seine Fürsorgepflicht gegenüber den drei Kindern und schlug sie wiederholt.

Zusammenfassung

Dem Beschuldigten, einem Familienvater ohne Vorstrafen, wurde zur Last gelegt, zwischen April 2018 und Januar 2019 in seiner Wohnung im Tessin schwere Übergriffe auf seine minderjährigen Kinder, insbesondere auf seine kleine, damals rund dreijährige Tochter verübt zu haben. Er nutzte Momente aus, in denen das Kleinkind schlief, erschöpft oder aufgrund seines Alters völlig unfähig war, die Tragweite der Handlungen zu begreifen oder Widerstand zu leisten (Schändung, Art. 191 StGB). Er berührte das Kind wiederholt an den Genitalien, vollzog sexuelle Handlungen und wiederholte diese Übergriffe selbst dann noch, als seine Ehefrau ihn einmal überraschte. Zudem vernachlässigte er seine elterliche Fürsorgepflicht gröblichst und beging Tätlichkeiten gegen die Kinder. Ein psychiatrisches Gutachten diagnostizierte Verhaltensauffälligkeiten und pädophile Tendenzen, verneinte jedoch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit. Mit Urteil vom 9. September 2020 verurteilte die Corte delle assise criminali di Lugano (Tribunale penale cantonale Ticino) den Beschuldigten wegen wiederholter sexueller Handlungen mit Personen, die unfähig zum Widerstand sind (Art. 191 StGB), sexueller Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB) und Tätlichkeiten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren (36 Monaten). Davon wurden 24 Monate bedingt bei einer Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben (12 Monate unbedingt), verbunden mit einer Busse von CHF 1'000.- und einer ambulanten Behandlung gemäss Art. 63 StGB. Zudem verpflichtete es ihn zur Zahlung von Genugtuungen an die Kinder. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren mit teilbedingtem Vollzug und betonte die Schwere des Vertrauensbruchs gegenüber einem Kleinkind. Die Rechtsvertretung der Kinder forderte Genugtuungen für die schwere Beeinträchtigung ihrer seelischen Integrität. Die Verteidigung machte geltend, der Beschuldigte sei reuig, geständig und in psychotherapeutischer Behandlung, und beantragte eine mildere Strafe mit vollem bedingtem Vollzug. Die Corte delle assise criminali erwog, dass das Verschulden des Beschuldigten objektiv und subjektiv sehr schwer wiege. Als Vater hätte er seine dreijährige Tochter bedingungslos schützen müssen, stattdessen habe er deren Wehrlosigkeit zur Befriedigung seiner Triebe missbraucht. Zu seinen Gunsten fiel ins Gewicht, dass er geständig war, echte Reue zeigte und sich intensiv um eine Therapie bemühte (Art. 47 StGB). Die Freiheitsstrafe von 36 Monaten trage der Deliktsmehrheit angemessen Rechnung (Art. 49 StGB). Der unbedingte Teil von 12 Monaten war angesichts des schweren Verschuldens unerlässlich, während für die restlichen 24 Monate bei einer Probezeit von 4 Jahren unter Fortführung der ambulanten Behandlung (Art. 63 StGB) der bedingte Vollzug gewährt werden konnte.

Bemerkungen

Alter der Tochter im Urteil anonymisiert; Nationalität nicht angegeben. Score: Verletzung der Fürsorgepflicht (Vergehen, +1); Tätlichkeiten Übertretung.

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