Fall 501 2019 139

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 09.07.2019
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin lud sich im Juni 2016 zu ihrem früheren, psychisch schwer beeinträchtigten Patienten (Asperger-Syndrom, unter umfassender Beistandschaft) nach Hause ein, machte ihm Avancen und nahm trotz seines fehlenden Willens an ihm Oralverkehr vor, wobei sie ihre Stellung ausnutzte; zuvor hatte sie ihn schon während der Therapie zu einem Oralverkehr gebracht und später mit unzähligen Nachrichten belästigt.

Zusammenfassung

Die Beschuldigte, eine in Rumänien ausgebildete Ärztin und Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, war ab August 2013 am Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Freiburg tätig. Zu ihren Patienten gehörte der heranwachsende B.________, bei welchem ein Asperger-Syndrom, eine Agoraphobie sowie eine dissoziative Störung diagnostiziert worden waren und der sich wegen akuter Suizidalität und schwerster Ängste in stationärer Behandlung befand. Die Beschuldigte nutzte die extreme Abhängigkeit, Hilflosigkeit und Verzweiflung des autistischen Patienten aus, um eine sexuelle und emotionale Beziehung zu ihm aufzubauen. Sie verabreichte ihm Zärtlichkeiten, küsste ihn, führte sexuelle Berührungen durch und verlangte Gegenleistungen, wobei sie ihm drohte, ihn bei Nichtkooperation in eine geschlossene Anstalt einweisen zu lassen oder die Behandlung abzubrechen. Das Opfer befand sich in einem Zustand völliger emotionaler und therapeutischer Gefangenschaft. Mit Urteil vom 9. Juli 2019 sprach das Strafgericht des Saanebezirks (Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine) die Beschuldigte der versuchten Nötigung (Art. 181 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) sowie des Missbrauchs einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 StGB) schuldig. Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem ordnete es gestützt auf Art. 67 Abs. 4 aStGB ein zehnjähriges Tätigkeits- und Berufsverbot für die Ausübung des Arztberufs sowie für jede organisierte Tätigkeit mit besonders schutzbedürftigen Erwachsenen an und sprach dem Opfer Schadenersatz sowie Genugtuung zu. Gegen dieses Urteil erhob die Beschuldigte Berufung an das Kantonsgericht Freiburg. Sie rügte die tatsächlichen Feststellungen, bestritt jegliche Missbrauchshandlungen und verlangte den Freispruch von sämtlichen Straftatbeständen sowie die Aufhebung des Berufsverbots. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft beantragten die vollumfängliche Abweisung der Berufung. Das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) wies die Berufung mit Urteil vom 28. September 2020 (501 2019 139) vollumfänglich ab. Es bestätigte die Schuldsprüche wegen versuchter Nötigung, sexueller Nötigung und Missbrauchs einer Notlage. Die Beschuldigte habe ihre ärztliche Vertrauensstellung in gravierender Weise missbraucht, um ein schwer traumatisiertes, autistisches Opfer sexuell auszubeuten. Die Freiheitsstrafe von 24 Monaten sei angesichts der mehrfachen Deliktsbegehung, der Schwere der Tathandlungen und der massiven Gefährdung des Patienten absolut schuldangemessen. Der bedingte Strafvollzug wurde bei einer zweijährigen Probezeit bestätigt. Ebenso bestätigte das Gericht das zehnjährige Berufsverbot nach Art. 67 Abs. 4 aStGB als zwingend notwendig zum Schutz schutzbedürftiger Patienten.

Bemerkungen

Täterin Ärztin, Staatsangehörige von Rumänien (Bewilligung B). Opfer männlich, ca. 19 Jahre bei der Haupttat. Keine Vorstrafen erwähnt. Score: Nötigungsversuch (+1); Art. 193 zählt als Sexualdelikt nicht.

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