Fall 501 2021 116

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal pénal de l'arrondissement de la Veveyse
Urteilsdatum: 28.04.2021
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte
Opferalter: nicht bekannt
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 20 Monate (1 Jahr 8 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Ein Fahrer eines Fahrdienstes streichelte nachts auf der Fahrt von Lausanne nach Attalens das Gesicht einer Passagierin, legte ihre Hand trotz ihres Protests auf sein erigiertes Glied in der Hose und liess sie nicht aussteigen; bei der Ankunft fuhr er mit hoher Geschwindigkeit auf ihren Partner und sie zu.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein ausländischer Staatsangehöriger und Chauffeur für Uber bzw. Fahrdienste, beförderte am 3. März 2018 gegen 04.00 Uhr morgens die Geschädigte B.________ und deren Begleiter C.________ von Lausanne in Richtung Attalens. Während der Fahrt begann der Beschuldigte, der Geschädigten ungefragt über das Gesicht zu streichen, ihr zu sagen, sie sei schön, und seinen Daumen auf ihren Mund zu drücken. Als die Frau ihn entschieden aufforderte aufzuhören, griff der Beschuldigte unvermittelt nach hinten an ihren Pullover und versuchte, ihr gewaltsam die Hand in die Hose zu stecken. Der Begleiter C.________ griff ein, woraufhin der Beschuldigte das Fahrzeug abrupt stoppte, die Fahrgäste mitten in der Nacht auf einer unbeleuchteten Ausserortsstrecke bei Minustemperaturen aussetzte und davonraste. Zudem erstattete der Beschuldigte bei der Polizei wahrheitswidrig Anzeige wegen eines angeblichen Raubüberfalls und versuchte, die beiden Fahrgäste fälschlich zu belasten. Das Strafgericht des Vivisbachbezirks (Tribunal pénal de l'arrondissement de la Veveyse) sprach den Beschuldigten am 28. April 2021 der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB), der Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) und der falschen Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem ordnete das Gericht eine obligatorische Landesverweisung von 5 Jahren gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. b und h StGB mit SIS-Ausschreibung an und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Genugtuung von CHF 3'000.- an die Geschädigte sowie einer Parteientschädigung von CHF 10'178.- an die Privatklägerschaft. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Freiburg. Er bestritt jegliche sexuelle Übergriffe sowie die Lebensgefährdung, verlangte die vollumfänglichen Freisprüche, eventualiter eine massive Strafreduktion ohne Landesverweisung, und forderte die Abweisung der Zivilpunkte. Die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger beantragten die vollumfängliche Abweisung der Berufung. Mit Urteil vom 18. Mai 2022 (501 2021 116) wies das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) die Berufung vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil in allen Punkten. Die Vorinstanz habe zu Recht festgestellt, dass der Beschuldigte seine berufliche Vertrauensstellung als Chauffeur ausgenutzt habe, um eine wehrlose Passagierin sexuell zu nötigen und anschliessend lebensgefährdend in eisiger Kälte auszusetzen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sei der Schwere der Deliktsmehrheit angemessen. Ein schwerer persönlicher Härtefall (Art. 66a Abs. 2 StGB) liege nicht vor, weshalb die fünfjährige Landesverweisung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zwingend anzuordnen und zu bestätigen war.

Bemerkungen

Keine Vorstrafen. Alter des Opfers nicht angegeben. Score: Art. 129 (Höchststrafe 5 Jahre, +2), Art. 303 Ziff. 1 (+1).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen