Fall 501 2024 90

Meta-Informationen
Gericht: Juge de police de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 28.03.2024
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: einvernehmlich
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte
Opferalter: Unter 16 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a196, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt, altrechtlich
Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Ein Mann bot im Februar 2023 auf einer Plattform «Entgelt für ein Mädchen für schöne Momente» an und schrieb drei Tage lang mit einem vermeintlich 14-jährigen Mädchen (verdeckter Polizist), von dem er ein Foto erhielt.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte suchte im Internet gezielt nach Kontakten zu Minderjährigen zwecks sexueller Handlungen gegen Bezahlung. Über ein Online-Portal trat er mit einem verdeckten Ermittler in Kontakt, der das Profil eines 14-jährigen Mädchens simulierte. Der Beschuldigte erkundigte sich explizit nach dem Alter, nahm die Angabe '14 Jahre' widerspruchslos zur Kenntnis und bot der Jugendlichen Geld für sexuelle Dienste (Fellatio und Geschlechtsverkehr) an. Er meldete sich bei seinem Arbeitgeber krank, um den Termin wahrzunehmen, packte zwei Kondome, einen Spitzenstring, Massageöl, eine Massageliege sowie eine 50-Franken-Note in seine Tasche und begab sich fest entschlossen zum vereinbarten Treffpunkt. Vor Ort wurde er von der Kriminalpolizei festgenommen, bevor es zu sexuellen Handlungen kommen konnte. Mit Urteil vom 28. März 2024 sprach der Polizeirichter des Saanebezirks (Juge de police de l'arrondissement de la Sarine) den Beschuldigten der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) sowie der versuchten sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt (Art. 196 aStGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) schuldig. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 110.- bei einer Probezeit von 2 Jahren und sprach ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen (Art. 67 Abs. 3 lit. b StGB) aus. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Freiburg. Er bestritt die strafbare Versuchsstufe, machte eine verdeckte Provokation durch die Polizei geltend, beantragte einen Freispruch und verlangte eventualiter das Absehen vom lebenslangen Tätigkeitsverbot gestützt auf die Ausnahmeklausel von Art. 67 Abs. 4bis StGB. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung des Rechtsmittels. Das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) wies die Berufung mit Urteil vom 21. Januar 2025 (501 2024 90) vollumfänglich ab. Die Kammer hielt fest, dass der Beschuldigte durch das Erscheinen am Treffpunkt mit Kondomen, Reizwäsche und Bargeld die Schwelle zum Versuch eindeutig überschritten hatte. Bei der Strafzumessung setzte das Gericht eine Einsatzstrafe von 120 Tagessätzen für den Versuch nach Art. 187 StGB an und erhöhte diese asperierend auf 180 Tagessätze wegen des Versuchs nach Art. 196 aStGB. Die Versuchsmilderung (Art. 22 Abs. 1 StGB) wurde angemessen berücksichtigt. Die Ausnahmebestimmung von Art. 67 Abs. 4bis StGB wurde verneint, da der Beschuldigte keinerlei echte Einsicht zeigte und seine Handlungen bagatellisierte; das lebenslange Verbot wurde bestätigt.

Bemerkungen

Verdeckte Vorermittlung mit fiktivem Opfer. Strafregister leer (vorbestraft=False). Nationalität nicht angegeben.

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