Fall 501 2019 11

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine
Urteilsdatum: 05.10.2018
Kanton: FR
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 1700 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Elternteil/Kind
Opferalter: Unter 16 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich, mehrfach
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 54 Monate (4 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Ein Vater betastete seine Tochter zwischen 2010/2011 und August 2015, vom 12. bis zum 17. Lebensjahr, wiederholt an Brüsten, Gesäss und Geschlecht und küsste sie; einmal stiess er sie im Wohnzimmer aufs Sofa, legte sich auf sie und hielt ihre Hände fest, bis sie sich losreissen und in ihr Zimmer flüchten konnte.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte, ein ausländischer Staatsangehöriger, verübte zwischen Juni 2015 und August 2016 wiederholte schwerste Übergriffe auf seine damalige Lebensgefährtin B.________. Er übte massiven psychischen und physischen Druck auf sie aus, schlug sie, drohte ihr mit Vergeltungsmassnahmen und zwang sie an mehreren Daten durch massive Gewaltanwendung, Würgen und Einschüchterung zum vaginalen und analen Beischlaf gegen ihren Willen. Bei einem besonders gravierenden Vorfall im August 2016 sperrte er die Geschädigte in der Wohnung ein, riss ihr die Kleider vom Leib und vergewaltigte sie mehrfach hintereinander, ungeachtet ihrer Weinkrämpfe und Flehen. Die Geschädigte trug erhebliche Verletzungen davon und erlitt schwere traumatische Spätfolgen, die eine stationäre psychiatrische Betreuung erforderlich machten. Das Strafgericht des Saanebezirks (Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine) stellte am 5. Oktober 2018 die Verjährung früherer Tätlichkeiten fest und verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB), mehrfacher sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) und mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 54 Monaten (4 Jahren und 6 Monaten). Zudem verpflichtete es ihn zur Zahlung von Schadenersatz und einer Genugtuung von CHF 30'000.- an das Opfer. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Freiburg. Er bestritt die Übergriffe, machte angebliche Racheabsichten der Geschädigten geltend und beantragte den vollumfänglichen Freispruch sowie die Abweisung aller Zivilforderungen. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin schlossen auf Abweisung des Rechtsmittels. Mit Urteil vom 23. September 2019 (501 2019 11) wies das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) die Berufung vollumfänglich ab. Die Beweiswürdigung der ersten Instanz sei minuziös und überzeugend; die Aussagen des Opfers seien durch ärztliche Berichte, Spuren und Zeugenaussagen vollumfänglich erhärtet. Das Tatverschulden des Beschuldigten wiege extrem schwer, da er über einen langen Zeitraum hinweg die Würde und Integrität seiner Partnerin mit brutaler Gewalt zertreten habe. Die unbedingte Freiheitsstrafe von 54 Monaten trage der Vielzahl der Delikte und der massiven kriminellen Energie angemessen Rechnung (Art. 47, Art. 49 StGB) und sei keineswegs unbillig hoch. Der unbedingte Vollzug und die Genugtuung von CHF 30'000.- wurden vollumfänglich bestätigt.

Bemerkungen

Täter im Kosovo geboren, seit 1993 in der Schweiz; Staatsangehörigkeit nicht angegeben. Vorstrafe: bedingte Strafe der Staatsanwaltschaft vom 15.7.2013 (nicht widerrufen). Score: Art. 123 Ziff. 2 (+1), Art. 181/22 (+1).

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