Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 144 Monate (12 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Ein Mann missbrauchte seine 2000 geborene Stieftochter, mit deren Mutter er zusammenlebte, von 2008 (im Kindesalter) bis 2015 regelmässig sexuell, bis hin zu Vergewaltigungen und versuchten Vergewaltigungen.
Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg innerhalb der eigenen Familie unfassbare schwerste Sexualdelikte an mehreren weiblichen Familienmitgliedern begangen zu haben. Ab den 1990er-Jahren verging er sich systematisch an seinen minderjährigen Töchtern bzw. weiblichen Schutzbefohlenen von deren frühestem Kindesalter an. Er zwang die Kinder durch Ausnutzung seiner väterlichen Autorität, Drohungen und Schläge zu oralen, vaginalen und analen Handlungen, verübte wiederholte Vergewaltigungen und versuchte Vergewaltigungen und degradierte die Mädchen über Jahre hinweg zu Objekten seiner sexuellen Befriedigung. Die Opfer wurden massiv traumatisiert, litten unter schweren Persönlichkeitsstörungen und wagten erst nach vielen Jahren, die Taten bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Mit Urteil vom 20. April 2023 stellte das Strafgericht des Saanebezirks (Tribunal pénal de l'arrondissement de la Sarine) die Verjährung einzelner Vorwürfe der Fürsorgepflichtverletzung fest und sprach den Beschuldigten der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), der mehrfachen sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB), der mehrfachen Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB), der versuchten Vergewaltigung (Art. 190 i.V.m. Art. 22 StGB) sowie der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 Abs. 1 StGB) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Jahren (144 Monaten), ordnete ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen an und sprach den Opfern Genugtuungssummen von insgesamt über CHF 100'000.- zu. Der Beschuldigte erhob Berufung an das Kantonsgericht Freiburg. Er bestritt den grössten Teil der Vorwürfe, machte Verjährung und Beweisnotstand geltend und forderte weitgehende Freisprüche sowie eine drastische Herabsetzung der Strafe. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerinnen beantragten die Abweisung der Berufung. Das Kantonsgericht Freiburg (Cour d'appel pénal) wies die Berufung mit Urteil vom 25. September 2024 (501 2023 104) vollumfänglich ab und bestätigte das vorinstanzliche Urteil in allen wesentlichen Punkten. Die Kammer erachtete die Erlebnisschilderungen der verschiedenen Opfer als erschütternd und vollkommen glaubhaft. Das Verschulden des Beschuldigten bewege sich im obersten Bereich der Kriminalität; er habe das Leben und die seelische Integrität seiner Kinder über Jahrzehnte hinweg zerstört. Die unbedingte Freiheitsstrafe von 12 Jahren (144 Monaten) sei angesichts der ausserordentlichen Schwere der Taten, der unzähligen Übergriffe und der vollkommenen Skrupellosigkeit absolut tat- und schuldangemessen (Art. 47, Art. 49 StGB). Die lebenslangen Verbote und Zivilansprüche wurden bestätigt.
Täter geb. 1976; Nationalität und Vorstrafen im Urteil nicht erkennbar (vorbestraft=False als Annahme). Täter-Opfer-Beziehung: Stiefvater. Anzahl der Taten nicht beziffert. Score: Art. 219 (+1).