Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 42 Monate (3 Jahre 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte veruntreute als Finanzintermediär von Kunden anvertraute Gelder im Umfang von rund USD 5,8 Mio. (rund CHF 6 Mio.), indem er diese ohne jegliche Sicherheiten in hochriskante Offshore-Anlagen investierte und für persönliche Auslagen verwendete.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Zeitraum von 2007 bis 2009 als Vermögensverwalter und Finanzintermediär von mehreren Kunden zweckgebunden zur sicheren Verwahrung oder für konservative Treuhandanlagen anvertraute Gelder in Millionenhöhe entgegengenommen zu haben. Anstatt die Gelder auftragsgemäss zu halten, transferierte er Beträge im Umfang von rund USD 5,8 Mio. (rund CHF 6'000'000.–) eigenmächtig in hochspekulative Offshore-Investments in den USA ohne jede werthaltige Besicherung, wodurch die Gelder vollständig verloren gingen, und verwendete Teilbeträge für seinen luxuriösen persönlichen Lebensunterhalt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Beschuldigten am 4. Februar 2014 wegen mehrfacher Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfachen Versuchs hierzu und ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten (3 ½ Jahren). Von den Vorwürfen des Betrugs und einer weiteren Veruntreuung sprach es ihn frei. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung mit dem Antrag auf Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und verlangte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 5 Jahre. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte mit Urteil SB140214 vom 17. August 2015 die Schuldsprüche wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie das Strafmass von 42 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt vollumfänglich (teilweise als Zusatzstrafe zu einem Urteil des Cour d'Appel Antwerpen vom 09.10.2008). Es würdigte das Tatverschulden angesichts der enormen Deliktssumme und des leichtsinnigen Vorgehens als sehr schwer.
Vorinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich (DG130070) vom 04.02.2014 (Urteilsdatum 04.04.2014 → 04.02.2014 korrigiert). Schuldsprüche: mehrfache Veruntreuung (USD 5,8 Mio. / rund CHF 6 Mio.), mehrfacher Versuch und ungetreue Geschäftsbesorgung (NVS 1); Freiheitsstrafe von 42 Monaten unbedingt. Das Obergericht bestätigte die Strafe von 42 Monaten (3 ½ Jahre) FS unbedingt am 17.08.2015 vollumfänglich (teilweise als Zusatzstrafe zu belgischem Urteil). Korrekturen: urteilsdatum 04.04.2014 → 04.02.2014; nebenverurteilungsscore 0 → 1 (ungetreue Geschäftsbesorgung).