Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Hinwil
Urteilsdatum: 11.06.2015
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 100001
Nebenverurteilungsscore: 11
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte machte gegenüber zwei Taggeldversicherungen unberechtigt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit geltend, um Versicherungsleistungen von über CHF 100'000.– zu erwirken, und fingierte zwei Einbruchdiebstähle zur Erlangung von Hausratversicherungsleistungen.

Zusammenfassung

Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, gegenüber zwei Taggeldversicherungen über mehrere Jahre hinweg wahrheitswidrig eine anhaltende vollständige Arbeitsunfähigkeit infolge Schmerzen vorgetäuscht zu haben, um Taggeldleistungen von über CHF 100'000.– zu erlangen (Dossier 1). Zudem meldete er bei zwei Versicherungsgesellschaften angebliche Einbruchdiebstähle in sein Haus, welche er in Tat und Wahrheit selbst fingiert hatte, und täuschte die Polizei durch falsche Einbruchsanzeigen (Dossiers 2 und 4). Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Beschuldigten am 11. Juni 2015 wegen versuchten gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB; Dossier 1), Betrugs, versuchten Betrugs, Urkundenfälschung, mehrfacher Irreführung der Rechtspflege sowie diverser SVG- und Waffengesetzdelikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von 4 Jahren und Fr. 600.– Busse. Gegen dieses Urteil erhoben der Beschuldigte und die Privatklägerin Berufung bzw. Anschlussberufung. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bestrafung wegen vollendeten gewerbsmässigen Betrugs und eine Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach den Beschuldigten mit Urteil SB150358 vom 4. April 2016 bezüglich Dossier 1 des vollendeten gewerbsmässigen Betrugs (für den Zeitraum ab Mai 2011) schuldig und erhöhte die Freiheitsstrafe auf 2 Jahre bedingt (Probezeit 4 Jahre). Nach dem Vorinstanz-Prinzip bilden die DB-Felder die vorinstanzliche Verurteilung wegen versuchten gewerbsmässigen Betrugs (18 Monate FS bedingt) ab; Besonderheit 'Versuch' erfasst.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Hinwil (GG140026) vom 11.06.2015. Schuldsprüche: versuchter gewerbsmässiger Betrug (Hauptdelikt Dossier 1, CHF 100'001.–; Besonderheit Versuch erfasst), einfacher Betrug, versuchter Betrug, Urkundenfälschung, mehrfache Irreführung der Rechtspflege und SVG-Widerhandlungen (Total NVS 11). Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt (Probezeit 4 Jahre) und Fr. 600.– Busse. Das Obergericht sprach den Beschuldigten am 04.04.2016 bezüglich Dossier 1 des vollendeten gewerbsmässigen Betrugs schuldig und erhöhte die Strafe auf 2 Jahre Freiheitsstrafe bedingt; die DB-Felder bilden weisungsgemäss die vorinstanzliche Verurteilung ab. Korrektur: nationalitaet '2' (unbekannt) → '1' (Ausländer/in, Kosovo).

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