Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 05.10.2012
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 268000
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • verminderte Schuldfähigkeit
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 27 Monate (2 Jahre 3 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte erwirkte über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren durch Einreichung gefälschter Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen bei mehreren Sozialversicherungen und Kassen unberechtigte Leistungen von insgesamt rund Fr. 268'000.–.

Zusammenfassung

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte wirkte zwischen Juli 2004 und Februar 2010 über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren an einem betrügerischen System zur Erlangung von Versicherungs- und Sozialversicherungsleistungen mit. Zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern erstellte bzw. unterzeichnete er gefälschte Arbeitsverträge, fingierte Lohnabrechnungen und unwahre Unfallmeldungen. Diese reichte er bei den Arbeitslosenkassen UNIA und Syna, bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sowie bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer ein. Dadurch spiegelte er den Versicherungsträgern wahrheitswidrig bestehende Anstellungsverhältnisse und unfallbedingte Arbeitsunfähigkeiten vor, woraufhin ihm unberechtigte Taggelder und Entschädigungen ausbezahlt wurden. Die Deliktssumme belief sich auf insgesamt Fr. 268'000.–, wovon der Beschuldigte die Hälfte für sich behielt und den Rest an die Mittäter abtrat. Das Bezirksgericht Zürich (8. Abteilung) sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 5. Oktober 2012 (DG120260) des gewerbsmässigen Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Zudem ordnete die Vorinstanz eine ambulante psychotherapeutische Behandlung gemäss Art. 63 StGB während des Vollzugs der Freiheitsstrafe an und verpflichtete den Beschuldigten zur Zahlung von Fr. 5'280.– Schadenersatz an die geschädigte Versicherung. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung mit dem Antrag auf Reduktion der Freiheitsstrafe auf 17 Monate bei bedingtem Vollzug. Eventualiter verlangte er, die Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme aufzuschieben. Zur Begründung brachte er vor, sein umfassendes Geständnis, seine Selbstanzeige sowie die gutachterlich festgestellte verminderte Schuldfähigkeit seien zu wenig gewürdigt worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Anschlussberufung und beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte mit Urteil vom 16. August 2013 (SB120547) das Strafmass von 27 Monaten Freiheitsstrafe, hiess die Berufung jedoch hinsichtlich des Vollzugsaufschubs gut. Es erwog, die kriminelle Energie sei aufgrund des jahrelangen Delinquierens erheblich gewesen, die Vorstrafen wirkten straferhöhend. Strafmindernd seien die leicht verminderte Schuldfähigkeit sowie die Selbstanzeige und das uneingeschränkte Geständnis zu berücksichtigen (Geständnisrabatt von rund einem Drittel). Da die sachverständig empfohlene ambulante Behandlung im Vordergrund stehe und ein Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden würde, schob das Obergericht den Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB auf.

Bemerkungen

Erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 05.10.2012 (DG120260). Das Urteilsdatum wurde korrigiert (in der Altdatenbank fälschlich als 05.12.2012 erfasst). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 27 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt zzgl. ambulanter Massnahme während des Vollzugs. Das Obergericht Zürich bestätigte am 16.08.2013 (SB120547) die Strafe von 27 Monaten Freiheitsstrafe, schob deren Vollzug jedoch zugunsten der ambulanten Massnahme gemäss Art. 63 StGB auf. Geschädigte waren ausschliesslich Sozialversicherungen, Kassen und ein Privatversicherer (private_geschaedigte='nein').

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