Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 02.10.2023
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Veruntreuung
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 1500000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte, damals Anlageberater bei der Bank E._____ AG, veranlasste 2009 ohne Ermaechtigung eine Ueberweisung von EUR 1.5 Mio. vom Konto langjaehriger, ihm vertrauender Kunden auf sein eigenes Konto und verwendete das Geld u.a. fuer den Kauf einer Yacht, ohne je etwas zurueckzuzahlen; als Mitarbeiter zweier weiterer Arbeitgeberinnen missbrauchte er zudem wiederholt seine Vermoegensverwaltungsbefugnis zu eigenen Gunsten.

Zusammenfassung

Sachverhalt: Der Beschuldigte war ab 2000 als Anlageberater bei verschiedenen Banken taetig, zuletzt bis Ende 2009 bei der Bank E._____ AG. Im September 2009 veranlasste er ohne Ermaechtigung eine Ueberweisung von EUR 1.5 Mio. vom Konto der Privatklaeger 1 und 2 -- langjaehriger, ihm blind vertrauender Bank- und Privatkunden -- auf sein eigenes Konto, indem er lediglich einen Zahlungsauftrag mit dem Vermerk "im Auftrag eines unserer Kunden" ins System eingab. Das Geld verwendete er u.a. fuer den Kauf einer Yacht und eigene Investitionen; zurueckbezahlt hat er nie etwas, obwohl er dazu mehrfach Gelegenheit gehabt haette. In der Folge, als Anlageberater bei zwei weiteren Arbeitgeberinnen (G._____ AG, danach als freier Mitarbeiter), missbrauchte er wiederholt seine Vermoegensverwaltungsbefugnis zulasten derselben Privatklaeger in der Absicht unrechtmaessiger Bereicherung, u.a. durch unautorisierte Ueberweisungen und Dividendenauszahlungen (u.a. CHF 285'707.50). Vorinstanzliches Urteil (Bezirksgericht Zuerich, 9. Abteilung, DG230012 vom 2.10.2023): Der Beschuldigte wurde der qualifizierten Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 i.V.m. Ziff. 2 StGB) sowie der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschaeftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 3 StGB) schuldig gesprochen und mit 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft (119 Tage Haft angerechnet), wovon 18 Monate bei 2 Jahren Probezeit aufgeschoben und der Rest vollzogen wurde. Zudem wurde er zu umfangreichem Schadenersatz (u.a. EUR 1.5 Mio., CHF 7.26 Mio., CHF 4.00002 Mio.) sowie einer Ersatzforderung von CHF 4 Mio. an den Staat verpflichtet. Berufung: Der Beschuldigte beantragte betreffend einen Teilkomplex eine mildere rechtliche Qualifikation (einfache statt qualifizierte ungetreue Geschaeftsbesorgung) sowie Freispruch von mehreren weiteren Anklagepunkten und eine angemessene (mildere) Strafe. Die Ehefrau des Beschuldigten focht separat die Verwendung des Saldos eines auf sie lautenden Kontos zur Deckung der Verfahrenskosten an. Entscheid des Obergerichts (SB230601 vom 30.1.2025): Das Obergericht bestaetigte die Schuldsprueche im Wesentlichen. Bei der Strafzumessung wich es methodisch von der Vorinstanz ab, indem es -- der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgend -- fuer jede der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschaeftsbesorgungen eine eigene Einzelstrafe festsetzte statt einer einheitlichen Strafe fuer den gesamten Komplex. Es setzte fuer die qualifizierte Veruntreuung (EUR 1.5 Mio.) eine hypothetische Einsatzstrafe von 24 Monaten fest (noch leichtes Verschulden innerhalb des bis zu 10 Jahre reichenden Strafrahmens, u.a. wegen fehlender Raffinesse trotz schamloser Ausnuetzung des Vertrauensverhaeltnisses) und erhoehte diese unter Asperation fuer die weiteren Delikte auf eine Gesamtstrafe. Die vorinstanzliche Sanktion von 3 Jahren Freiheitsstrafe (teilbedingt, 18 Mt. vollziehbar) wurde im Ergebnis bestaetigt.

Bemerkungen

KORREKTUR: nebenverurteilungsscore 0 -> 3 (mehrfache qualifizierte ungetreue Geschaeftsbesorgung Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 3 StGB [Bereicherungsabsicht hebt den Strafrahmen auf 1-5 Jahre an -> Verbrechen] +2, mehrfach +1 = 3). nationalitaet unbekannt -> CH (Beschuldigter verfuegt laut Urteil ueber mehrere schweizerische Reisepaesse; keine Landesverweisung erwaehnt -- allerdings ohnehin nicht aussagekraeftig, da die Taten 2009-2012 vor Inkrafttreten von Art. 66a StGB [1.10.2016] begangen wurden und eine Landesverweisung mangels Rueckwirkung gar nicht in Frage stand). private_geschaedigte unbekannt -> ja (Privatklaeger 1+2 sind ein Ehepaar, langjaehrige Kunden/Freunde des Beschuldigten, Privatpersonen). deliktssumme=1'500'000 bildet den Betrag der Einsatzstrafe- relevanten qualifizierten Veruntreuung ab (EUR 1.5 Mio.); die deutlich hoeheren weiteren Schadenersatzsummen (CHF 525'000 / 7.26 Mio. / 4.00002 Mio. / 285'707.50) betreffen die separat gewuerdigten Nebendelikte der mehrfachen ungetreuen Geschaeftsbesorgung. freiheitsstrafe_in_monaten=36/vollzug=teilbedingt bilden die vorinstanzliche Strafe (18 Mt. aufgeschoben, 18 Mt. abzueglich 119 Tage Haft vollzogen) korrekt ab. Kein Gestaendnisrabatt vergeben: Beschuldigter gestand nur punktuell, wo die Beweislage erdrueckend war. url_link korrigiert: bisher auf eine Trefferlisten-Seite verlinkt statt direkt auf das PDF SB230601-O1.pdf. vorbestraft=False bestaetigt. ML-relevant (nebenverurteilungsscore- und nationalitaet-Korrektur).

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