Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 24 Monate
Vollzug: bedingt
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum hinweg planmässig und systematisch Solidaritätsbeiträge der Gewerkschaft des K. erschlichen zu haben (Deliktssumme Fr. 541'969.72) sowie in diesem Zusammenhang mehrfach Urkunden gefälscht zu haben. Das Bezirksgericht Bülach, I. Abteilung, sprach ihn am 30. Oktober 2024 des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) sowie der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB) schuldig, bestrafte ihn mit 24 Monaten Freiheitsstrafe (56 Tage durch Haft erstanden), schob den Vollzug vollumfänglich auf (Probezeit 2 Jahre) und verwies ihn gestützt auf Art. 66a Abs. 1 StGB für 5 Jahre des Landes. Der Beschuldigte (deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland aufgewachsen, dort auch aktuell wohnhaft und erwerbstätig) focht vor Obergericht einzig die Landesverweisung an, die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung den Vollzug (beantragt: 9 Monate unbedingt/15 Monate bedingt). Schuldspruch und Strafmass von 24 Monaten blieben unangefochten und somit unverändert. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 18. März 2026 den vollumfänglich bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe, setzte die Probezeit jedoch wegen Restbedenken (einschlägige Vorstrafe von 2017) auf 3 Jahre herauf, und bestätigte auch die 5-jährige Landesverweisung: Ein schwerer persönlicher Härtefall wurde verneint, da der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten in Deutschland liegt; das Freizügigkeitsabkommen stand der Landesverweisung mangels Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht entgegen, zudem wurde eventualiter eine hinreichende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bejaht.