Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 32 Monate (2 Jahre 8 Monate)
Vollzug: teilbedingt
Der Beschuldigte verübte zwischen November 2011 und April 2024 in zehn Fällen nächtliche, gut vorbereitete Einbruchdiebstähle in Verkaufsgeschäfte, von denen fünf im Versuch stecken blieben, erbeutete dabei vor allem Zigaretten und andere gut verkäufliche Waren im Wert von rund Fr. 106'400.– und verursachte Sachschaden von rund Fr. 10'900.–. (Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Diebstahl: 32 Monate; nach Asperation 38.5 Monate; Gesamtstrafe nach Geständnis und langer Verfahrensdauer: 32 Monate.)
Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vor geworfen, im Zeitraum zwischen dem 29. November 2011 und dem 24. April 2024 in zehn Fällen in diversen Verkaufsgeschäften teilweise versuchte und teilweise vollendete Einbruchdiebstähle begangen zu haben (entwendetes Deliktsgut insg. Fr. 106'428.76, Sachschaden insg. Fr. 10'874.35) und dabei gewerbsmässig gehandelt zu haben. Schuldsprüche: Das Bezirksgericht Bülach sprach den Beschuldigten schuldig des gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 und 3 lit. a nStGB), der mehrfachen Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB). Strafzumessung: - Hauptdelikt / Einsatzstrafe: Gewerbsmässiger Diebstahl. Hypothetische Einsatzstrafe aufgrund der berufsähnlichen Begehung und hohen kriminellen Energie auf 36 Monate angesetzt. Wegen 5 Versuchstaten Reduktion auf 32 Monate Freiheitsstrafe. - Asperation Nebendelikte: Erhöhung um 5 Monate (150 Strafeinheiten) für die mehrfache Sachbeschädigung auf 37 Monate sowie um 1.5 Monate (45 Strafeinheiten) für den mehrfachen Hausfriedensbruch auf 38.5 Monate (Aufgrund Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe wurde die Gesamtfreiheitsstrafe gebildet). - Täterkomponente: Keine Vorstrafen (neutral). Das erst an der Hauptverhandlung abgelegte umfassende Geständnis sowie die lange Verfahrensdauer wirkten sich strafmindernd aus (-6.5 Monate). - Gesamtstrafe: 32 Monate Freiheitsstrafe. Vollzug und Nebenfolgen: - Vollzug: Teilbedingt (16 Monate aufgeschoben bei 3 Jahren Probezeit, 16 Monate unbedingter Vollzug unter Anrechnung von 139 Tagen Untersuchungshaft/vorzeitigem Strafvollzug). - Landesverweisung: Obligatorische Landesverweisung von 8 Jahren nach Art. 66a Abs. 1 StGB (serbischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Italien, kein Härtefall), auf SIS-Ausschreibung wurde verzichtet. - Zivilansprüche: Auf den Zivilweg verwiesen. Berufungsverfahren: Es handelt sich um das erstinstanzliche Urteil; dem publizierten Entscheid ist keine Berufungsanmeldung zu entnehmen.
Erstinstanzliches Kollegialgerichtsurteil (BG Bülach, I. Abteilung); am PDF verifiziert, alle Feldwerte bestätigt. mehrfach=False korrekt (Schuldspruch: gewerbsmässiger Diebstahl). Hypothetische Einsatzstrafe 36 Mt., wegen fünf im Versuch gebliebener Einbrüche reduziert auf 32 Mt. → Besonderheit 'Versuch' (der die Einsatzstrafe tragende Diebstahl blieb teilweise im Versuch, ausdrücklich mildernd berücksichtigt). Asperation: mehrfache Sachbeschädigung +5 Mt., mehrfacher Hausfriedensbruch +1.5 Mt. → 38.5 Mt.; spätes Geständnis an der HV (nur leicht mildernd) und lange Verfahrensdauer zusammen −6.5 Mt. → 32 Mt. Keine ausdrückliche Verletzung des Beschleunigungsgebots. NVS 4: SB mehrfach +2, HFB mehrfach +2. Serbischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Italien, vorstrafenlos. private_geschaedigte 'nein': alle Einbrüche in Verkaufsgeschäfte, Privatklägerschaft durchwegs Unternehmen (AG, Stiftung, Versicherung; drei nicht näher bezeichnete Geschäfte werden als 'Privatklägerin' geführt) — keine natürliche Person ersichtlich. Teilbedingt 16/16 Mt., Landesverweisung 8 Jahre ohne SIS.