Meta-Informationen
Gericht: Regionalgericht Oberland
Urteilsdatum: 17.03.2022
Kanton: BE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 155103
Nebenverurteilungsscore: 6
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 35 Monate (2 Jahre 11 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte beging im Berner Oberland neun Einbruchdiebstähle in Hotels, Gastronomiebetriebe und Chalets, hebelte Türen und Fenster auf und entwendete Bargeld sowie Tresore mit einem Gesamtdeliktsbetrag von CHF 155'103.- (effektive Beute CHF 23'103.-) unter Verursachung von beträchtlichem Sachschaden.

Zusammenfassung

Der Beschuldigte brach im Zeitraum von November 2020 bis März 2021 im Berner Oberland gezielt in neun gewerbliche Betriebe (Hotels, Restaurants, Berghäuser) und Chalets ein. Dabei hebelte er jeweils Türen und Fenster auf, durchsuchte die Räumlichkeiten und entwendete Bargeld sowie teilweise ganze Tresore. Der Gesamtdeliktsbetrag (Beute und Wert der entwendeten Tresorinhalte) belief sich auf CHF 155'103.- (wovon rund CHF 23'103.- effektive Bargeldbeute anfielen), der angerichtete Sachschaden auf CHF 36'819.-. Der Beschuldigte war eigens zur Deliktsbegehung in die Schweiz eingereist. Das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht) sprach den Beschuldigten am 17. März 2022 des gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 2 aStGB), der mehrfachen, teilweise qualifizierten Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB), des mehrfachen Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) sowie der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 AuG) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 35 Monaten und einer Übertretungsbusse von CHF 200.- sowie zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung und beantragte bezüglich der Einbrüche Freisprüche bzw. eventualiter eine deutliche Strafminderung und den Verzicht auf die Landesverweisung. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wies die Berufung am 22. Dezember 2022 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil in allen Punkten. Das Obergericht erachtete das Tatverschulden für die gewerbsmässig verübten Einbruchdiebstähle als mittelschwer und bestätigte die vorinstanzliche Einsatzstrafe von 22 Monaten sowie die Asperation für die Nebendelikte auf insgesamt 35 Monate Freiheitsstrafe. Erschwerend fielen die erhebliche kriminelle Energie, die zielgerichtete Tatserie über mehrere Monate sowie mehrere einschlägige Vorstrafen in der Schweiz und im Ausland ins Gewicht. Ein Geständnis lag nicht vor. Die Landesverweisung von 7 Jahren wurde ebenfalls bestätigt.

Bemerkungen

Obergericht bestätigte erstinstanzliches Urteil (Freiheitsstrafe von 35 Monaten unbedingt und Landesverweisung von 7 Jahren) vollumfänglich. Bei der Deliktssumme berücksichtigte die Vorinstanz CHF 155'103.- (effektiver Bargeldertrag CHF 23'103.- plus entwendete Tresorwerte).

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