Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 66 Monate (5 Jahre 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte veruntreute als langjähriger Bankkundenberater und leitender Angestellter einer Berner Bank Gelder einer betagten Kundin im Umfang von rund CHF 2.6 Millionen, indem er sie zu Barabhebungen zwecks angeblicher zinsträchtiger Verwahrung in einem Tresor verleitete und das Geld für einen luxuriösen Lebensstil verbrauchte.
Der Beschuldigte war als Kundenberater und leitender Angestellter (Senior Management) einer Berner Bank tätig. Zwischen September 2013 und Februar 2016 überredete er eine betagte, vermögende Kundin, zu welcher er ein jahrzehntelanges Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, ihre Bankguthaben sukzessive in bar abzuheben und zur angeblich sichereren und zinsbringenden Verwahrung in ein Schliessfach bzw. Depot der Bank zu legen. Die Kundin unterzeichnete sieben Barabhebungen über insgesamt CHF 2'555'000.- und EUR 50'000.- (Gesamtwert ca. CHF 2.6 Mio.). Der Beschuldigte legte die Gelder kurzfristig in sein persönliches Bankfach und verbrauchte sie anschliessend vollständig zur Finanzierung eines aufwendigen Luxuslebens (Luxusautos, teure Kleidung, Liegenschaftsumbauten, Reisen und Zahlungen an Frauen im Ausland). Zur Vertuschung erstellte er fiktive Vermögensbestätigungen. Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht Bern verurteilte den Beschuldigten am 10. November 2022 wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 StGB) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten (unter Gewährung eines Monats Geständnisrabatt) sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.- (Probezeit 2 Jahre) und verpflichtete ihn zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 2'555'000.-. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung und beantragte bezüglich der Vermögensdelikte Freispruch (bzw. eventualiter Schuldsprüche wegen Betrugs und eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten). Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung betreffend die Strafzumessung und verlangte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte am 16. November 2023 die Schuldsprüche wegen qualifizierter Veruntreuung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vollumfänglich. Bei der Strafzumessung hiess das Obergericht die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft gut und erhöhte die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre und 2 Monate (74 Monate) unbedingt; die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen wurde bestätigt (Tagessatz auf CHF 170.- angepasst). Das Obergericht stufte das Verschulden als schwer ein und betonte die erhebliche kriminelle Energie, den gravierenden Vertrauensmissbrauch gegenüber der betagten Kundin sowie die reine Luxusgier als Tatantrieb. Den vorinstanzlichen Geständnisrabatt strich das Obergericht, da der Beschuldigte das Geständnis oberinstanzlich widerrufen hatte.
Vorinstanz-Prinzip: DB-Werte erfassen das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (66 Monate Freiheitsstrafe unbedingt + 30 TS Geldstrafe bedingt). Das Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft hin auf 74 Monate unbedingt und strich den vorinstanzlichen Geständnisrabatt von 1 Monat wegen Widerrufs des Geständnisses.