Fall STK 2025 66

Meta-Informationen
Gericht: Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe
Urteilsdatum: 26.08.2025
Kanton: SZ
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 4336
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 40

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Eine in einer Filiale angestellte Mitarbeiterin entnahm mit ihrem persönlichen Zugangscode dem Tresor das Couvert mit den Tageseinnahmen von CHF 4'336.10 und EUR 50.

Zusammenfassung

Die Beschuldigte (keine Vorstrafen, in der Pflege tätig, Nationalität nicht ersichtlich), seit Oktober 2023 in einem Teilzeitpensum in einer Filiale der geschädigten D. AG angestellt, öffnete zwischen dem 27. Juni 2024 (ca. 13.57 Uhr) und dem 28. Juni 2024 (7.55 Uhr) mit ihrem personalisierten Zugangscode den Tresor der Filiale und nahm das beschriftete Couvert mit den Tageseinnahmen vom 25. Juni 2024 von CHF 4'336.10 und EUR 50 an sich. Sie bestritt die Tat; das Gericht stützte sich auf die glaubhaften Aussagen des Filialverantwortlichen und die Protokollierung der Tresoröffnung. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe sprach sie am 26. August 2025 des Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) schuldig und verurteilte sie zu 40 Tagessätzen Geldstrafe à CHF 60 (bedingt, Probezeit 2 Jahre) und einer Verbindungsbusse von CHF 600; die Zivilforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. Die Strafzumessung stützte sich auf das leichte Verschulden und die fehlenden Vorstrafen; eine Geldstrafe genügte, um sie von weiteren Taten abzuhalten. Berufung: Die Beschuldigte verlangte einen Freispruch; Staatsanwaltschaft und Privatklägerin erhoben kein Rechtsmittel. Das Kantonsgericht Schwyz (STK 2025 66, 7. Juli 2026) wies die Berufung ab und bestätigte den Schuldspruch. Es rechnete die 10 Tagessätze Verbindungsbusse zur Geldstrafe (total 50 Tagessätze, bedingt), erhöhte die Tagessatzhöhe nach der veränderten Einkommenssituation (Pflegepersonal, ca. CHF 4'000 netto) auf CHF 80 und verzichtete auf die Verbindungsbusse.

Bemerkungen

Geschädigt ist ausschliesslich eine juristische Person (private_geschaedigte = nein). Vorinstanzliche Sanktion: 40 TS à CHF 60 bedingt plus Verbindungsbusse CHF 600 (= 10 TS); Kantonsgericht bestätigte den Schuldspruch und rechnete zusammen 50 TS à CHF 80 bedingt (Verschlechterungsverbot gewahrt, da bedingte Geldstrafe milder als Verbindungsbusse). Nationalität unbekannt.

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