Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 5 Monate
Vollzug: unbedingt
Der alkoholisierte, mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte entwendete spontan ein Rennrad (Wert CHF 1'800) und Weinflaschen, beschädigte Sachen und beging zwei Hausfriedensbrüche.
Der Beschuldigte (ausländischer Staatsangehöriger mit B-Bewilligung, als Kind in die Schweiz gekommen, ohne Ausbildung, derzeit arbeitsunfähig und von der Lebenspartnerin abhängig, sieben teils einschlägige Vorstrafen, zuletzt Geldstrafen) entwendete im Jahr 2023 in Basel im alkoholisierten Zustand spontan ein Rennrad im Wert von CHF 1'800 zum Nachteil einer Privatperson und stahl zudem Weinflaschen; er beschädigte Sachen (Sachbeschädigung sowie eine geringfügige Sachbeschädigung) und drang zweimal unberechtigt in fremde Räume ein (Hausfriedensbruch). Das Einzelgericht in Strafsachen Basel-Stadt sprach ihn am 15. Januar 2024 des mehrfachen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der geringfügigen Sachbeschädigung schuldig und verurteilte ihn zu 5 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt und CHF 100 Busse; die frühere bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen aus Solothurn wurde nicht vollziehbar erklärt (Verwarnung, Verlängerung der Probezeit um ein Jahr); von einer Landesverweisung wurde ausnahmsweise abgesehen. Strafzumessung (Appellationsgericht): Freiheitsstrafe statt Geldstrafe, weil frühere (auch unbedingte) Geldstrafen den Beschuldigten nicht abhielten und eine Geldstrafe mangels Einkommen uneinbringlich wäre. Einsatzstrafe 2 Monate für den Rennraddiebstahl (Deliktsbetrag CHF 1'800 nicht mehr gering, spontane Gelegenheitstat im Alkoholrausch mindert leicht); Asperation um je 0,5 Monate für den Weinflaschendiebstahl und die Sachbeschädigung und um 1,5 Monate für die beiden Hausfriedensbrüche (enger Zusammenhang); sieben Vorstrafen und fehlende Einsicht erhöhten um 0,5 Monate auf 5 Monate; wegen Schlechtprognose (unbeirrte Fortsetzung der Delinquenz) unbedingter Vollzug. Berufung: Der Beschuldigte verlangte Freispruch, eventualiter eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 10 bzw. Electronic Monitoring. Das Appellationsgericht Basel-Stadt (SB.2024.28, 11. Dezember 2024) wies die Berufung ab und bestätigte Schuldsprüche und Strafe (5 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, CHF 100 Busse); angerechnet wurden 5 Tage Polizeigewahrsam und 43 Tage Untersuchungshaft in Solothurn.
Hauptdelikt = Diebstahl des Rennrads (Einsatzstrafe 2 Monate, Deliktsbetrag CHF 1'800); mehrfach = True gemäss Schuldspruch «mehrfacher Diebstahl». Score 3: Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1, Vergehen +1) und mehrfacher Hausfriedensbruch (Art. 186, Vergehen +1, mehrfach +1); geringfügige Sachbeschädigung ist Übertretung. Vorinstanz und Appellationsgericht gleiche Sanktion. Vorbestraft einschlägig (Diebstahl, Sachbeschädigung u.a.).