Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 24 Monate (2 Jahre)
Vollzug: bedingt
Die Geschäftsführerin eines Brautmodengeschäfts täuschte einen Einbruchdiebstahl vor und meldete der Versicherung gestohlene Kleider mit Einkaufswert von rund CHF 314'000, um die maximale Versicherungssumme von CHF 300'000 zu erhalten; die Versicherung zahlte nicht.
Die Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin einer Brautmodengeschäft-GmbH täuschte im November 2021 einen Einbruchdiebstahl vor (nur oberflächliche Bohrlöcher am Schlosszylinder, keine Einbruchspuren, aufgeräumte Räume), erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt und meldete der Versicherung 658 Braut- und Abendkleider samt Accessoires (Einkaufswert CHF 314'048) als gestohlen, um die maximale Versicherungssumme von CHF 300'000 zu erhalten; die Versicherung zahlte nach eigenen Abklärungen nicht. Das Bezirksgericht Baden sprach sie am 2.4.2024 des versuchten Betrugs und der Irreführung der Rechtspflege schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre) und CHF 5'000 Verbindungsbusse. Das Obergericht Aargau (SST.2024.265, 17.11.2025) wies die allein von der Beschuldigten erhobene Berufung (Freispruch verlangt, Täterschaft bestritten) ab; Beweiswürdigung stützte sich auf Spurenlage und die unglaubhafte Schlüssel-Verlust-Behauptung. Einsatzstrafe 2.5 Jahre für das vollendete Delikt, -6 Monate wegen Versuchs, Vorstrafen leicht straferhöhend; höhere Strafe wäre angemessen gewesen, war aber wegen des Verschlechterungsverbots ausgeschlossen.
Versuchter Betrug (Versicherung = juristische Person → private_geschaedigte = nein). Deliktssumme = angestrebte maximale Versicherungssumme CHF 300'000. Nebenverurteilungsscore: Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB, Vergehen) +1. Zusätzlich CHF 5'000 Verbindungsbusse. Vorstrafen: fahrlässige grobe Verkehrsregelverletzung (2013), Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung (2016) – nicht einschlägig. Nationalität nicht ersichtlich.