Fall SST.2024.265

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Baden
Urteilsdatum: 02.04.2024
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 300000
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Geschäftsführerin eines Brautmodengeschäfts täuschte einen Einbruchdiebstahl vor und meldete der Versicherung gestohlene Kleider mit Einkaufswert von rund CHF 314'000, um die maximale Versicherungssumme von CHF 300'000 zu erhalten; die Versicherung zahlte nicht.

Zusammenfassung

Die Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin einer Brautmodengeschäft-GmbH täuschte im November 2021 einen Einbruchdiebstahl vor (nur oberflächliche Bohrlöcher am Schlosszylinder, keine Einbruchspuren, aufgeräumte Räume), erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt und meldete der Versicherung 658 Braut- und Abendkleider samt Accessoires (Einkaufswert CHF 314'048) als gestohlen, um die maximale Versicherungssumme von CHF 300'000 zu erhalten; die Versicherung zahlte nach eigenen Abklärungen nicht. Das Bezirksgericht Baden sprach sie am 2.4.2024 des versuchten Betrugs und der Irreführung der Rechtspflege schuldig und verurteilte sie zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre) und CHF 5'000 Verbindungsbusse. Das Obergericht Aargau (SST.2024.265, 17.11.2025) wies die allein von der Beschuldigten erhobene Berufung (Freispruch verlangt, Täterschaft bestritten) ab; Beweiswürdigung stützte sich auf Spurenlage und die unglaubhafte Schlüssel-Verlust-Behauptung. Einsatzstrafe 2.5 Jahre für das vollendete Delikt, -6 Monate wegen Versuchs, Vorstrafen leicht straferhöhend; höhere Strafe wäre angemessen gewesen, war aber wegen des Verschlechterungsverbots ausgeschlossen.

Bemerkungen

Versuchter Betrug (Versicherung = juristische Person → private_geschaedigte = nein). Deliktssumme = angestrebte maximale Versicherungssumme CHF 300'000. Nebenverurteilungsscore: Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB, Vergehen) +1. Zusätzlich CHF 5'000 Verbindungsbusse. Vorstrafen: fahrlässige grobe Verkehrsregelverletzung (2013), Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung (2016) – nicht einschlägig. Nationalität nicht ersichtlich.

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