Fall SST.2024.294

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Aarau
Urteilsdatum: 27.06.2024
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 350000
Nebenverurteilungsscore: 7
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 42 Monate (3 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH erschlich sich im März 2020 mit einem um CHF 1.2 Mio. überhöhten Umsatz und ohne Rückzahlungswillen einen Covid-19-Kredit von CHF 350'000 und brachte ihn rasch durch, überwiegend per Barbezug.

Zusammenfassung

Der kosovarische Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer überschuldeten GmbH beantragte am 27.3.2020 bei seiner Hausbank einen Covid-19-Kredit über CHF 350'000, gab dabei den Jahresumsatz 2019 mit CHF 3.5 Mio. statt der tatsächlichen CHF 2.3 Mio. an und hatte angesichts von Verlustscheinen, einer Konkursandrohung und fehlender Buchhaltung keinen ernsthaften Rückzahlungswillen; der Kredit war nach wenigen Wochen aufgebraucht (überwiegend Barbezüge), die GmbH ging 2022 in Konkurs und die Solidarbürgschaftsgenossenschaft musste CHF 350'000 bezahlen. Zudem wurden Unterlassung der Buchführung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung (falsche Umsatzangabe) und mehrfache Geldwäscherei (Verschleierung des Kreditbetrags) festgestellt. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte ihn am 27.6.2024 gemäss Anklage zu 42 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Das Obergericht Aargau (SST.2024.294, 16.12.2025) wies die Berufung (verlangt war nur eine Busse wegen Übertretung der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung) ab: Der Beschuldigte täuschte arglistig über Umsatz und Rückzahlungswillen. Die Strafe von 42 Monaten blieb wegen einschlägiger Vorstrafen (Urkundenfälschung, versuchter Betrug, Unterlassung der Buchführung) unverändert; die Anerkennung der Zivilforderung wirkte nicht strafmindernd, da keine Rückzahlungen nachgewiesen waren.

Bemerkungen

Covid-Kreditbetrug (Geschädigte: Bank/Bürgschaftsgenossenschaft → private_geschaedigte = nein). Strafzumessung im Obergerichtsurteil nur summarisch (Verweis auf Vorinstanz). Nebenverurteilungsscore: Misswirtschaft Art. 165 Ziff. 1 (Verbrechen) +2, Urkundenfälschung Art. 251 (Verbrechen) +2, Unterlassung der Buchführung Art. 166 (Vergehen) +1, mehrfache Geldwäscherei Art. 305bis Ziff. 1 (Vergehen) +1 +1 = 7.

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