Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 48 Monate (4 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte verübte innert knapp drei Monaten vier (teilweise versuchte) Einbruchdiebstähle in Einfamilienhäuser in verschiedenen Kantonen und erbeutete Bargeld und Wertgegenstände von über CHF 10'000.
Der serbische, einschlägig vielfach vorbestrafte Beschuldigte (35 Falschpersonalien) verübte zwischen Februar und April 2024 in verschiedenen Kantonen vier (teilweise versuchte) Einbruchdiebstähle in Einfamilienhäuser (Kellerfenster aufgehebelt, Fenster eingeschlagen), erbeutete Bargeld und Wertgegenstände von über CHF 10'000 und wurde nach dem letzten Einbruch in Tatortnähe festgenommen; die Täterschaft wurde über DNA-Spuren an den Einstiegsstellen bewiesen. Das Bezirksgericht Kulm sprach ihn am 6.3.2025 des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des Verweisungsbruchs schuldig und verurteilte ihn zu 48 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe sowie zu lebenslanger Landesverweisung (SIS). Das Obergericht Aargau (SST.2025.180, 25.6.2026) bestätigte den Schuldspruch (Beweis über DNA) bis auf einen Teilfreispruch (versuchter Diebstahl/Hausfriedensbruch/Sachbeschädigung gemäss Anklageziffer 2.5) und blieb bei 4 Jahren Freiheitsstrafe und lebenslanger Landesverweisung; die StA-Anschlussberufung (5 Jahre 9 Monate wegen Täterkomponenten) wurde abgewiesen bzw. die Strafe nicht erhöht.
Deliktssumme: 'über CHF 10'000' gemäss Urteil (einzelne Beträge u.a. CHF 2'500 + 1'677, CHF 700). mehrfach = False, da der Schuldspruch beim Hauptdelikt auf gewerbsmässig (nicht mehrfach) lautet. Nebenverurteilungsscore: mehrfache Sachbeschädigung +2, mehrfacher Hausfriedensbruch +2, Verweisungsbruch (Art. 291, Vergehen) +1. Nationalität: Serbien; Landesverweisung auf Lebenszeit.