Fall SST.2024.291

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Muri
Urteilsdatum: 21.02.2024
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Ja
Deliktssumme: 10000
Nebenverurteilungsscore: 9
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Private Geschädigte: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 40 Monate (3 Jahre 4 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte beging mit einem Mittäter bandenmässig eine Serie von Einbruch- und Fahrzeugdiebstählen (teilweise versucht), stahl Bargeld, Elektronik, Portemonnaies und ein Motorrad und missbrauchte erbeutete Karten.

Zusammenfassung

Der Schweizer, einschlägig mehrfach vorbestrafte Beschuldigte beging zusammen mit einem Mittäter (Bande) 2019/2020 eine Serie von Einbruch- und Fahrzeugdiebstählen (Bargeld, Elektronik, Portemonnaies mit Karten, ein Motorrad; Anreise mit gestohlenem Motorrad), dazu Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche, betrügerischen Missbrauch von gestohlenen Karten, Hinderung einer Amtshandlung und eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Deliktsbetrag 'weit über CHF 10'000'. Das Bezirksgericht Muri sprach ihn am 21.2.2024 (mit Teilfreisprüchen) des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, teilweise versucht, sowie der übrigen Delikte schuldig und verurteilte ihn zu 40 Monaten (3 Jahre 4 Monate) unbedingter Freiheitsstrafe und 20 Tagessätzen à CHF 10 unbedingt. Beide Seiten fochten nur die Strafzumessung an (Beschuldigter: max. 30 Monate teilbedingt wegen ADHS-bedingt eingeschränkter Steuerungsfähigkeit; Oberstaatsanwaltschaft: 4½ Jahre). Das Obergericht Aargau (SST.2024.291, 3.12.2025) erhöhte die Freiheitsstrafe auf 3 Jahre 6 Monate (unbedingt) und die Geldstrafe auf 20 Tagessätze à CHF 100; die Täterkomponente (zahlreiche einschlägige Vorstrafen, erst spätes Geständnis) wirkte straferhöhend.

Bemerkungen

Deliktssumme: Urteil nennt nur 'weit über CHF 10'000' (Mindestwert eingetragen). Berufung beider Seiten nur zur Strafzumessung; OG erhöhte auf 42 Monate (3½ Jahre) + 20 TS à CHF 100. Vorinstanzliche Geldstrafe: 20 TS à CHF 10 (hier nicht erfasst, da Hauptsanktion Freiheitsstrafe). mehrfach = False (Schuldspruch gewerbs- und bandenmässig). Nebenverurteilungsscore: mehrfache Sachbeschädigung +2, mehrfacher Hausfriedensbruch +2, mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Art. 147 Abs. 1 (Verbrechen) +2 +1, Hinderung einer Amtshandlung +1, Waffengesetz Art. 33 Abs. 1 +1 = 9.

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