Fall SST.2025.59

Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Muri
Urteilsdatum: 21.11.2023
Kanton: AG
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 61300
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Private Geschädigte: Nein

Besonderheiten:
  • Verletzung Beschleunigungsgebot
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Geschäftsführer einer Partnergarage erwirkte 2017 zusammen mit einem Mittäter mit gefälschten Kreditanträgen vier Kredite bzw. Fahrzeugfinanzierungen (CHF 24'000 bis 61'300) bei einer Leasinggesellschaft und behielt einen Teil der Auszahlungen.

Zusammenfassung

Der nicht vorbestrafte Schweizer Garagist (Geschäftsführer einer Partnergarage) beging 2017 zusammen mit einem Mittäter vier Kreditbetrüge zum Nachteil einer Leasing-/Kreditgesellschaft mit gefälschten bzw. verfälschten Kreditanträgen (CHF 61'300, 28'000, 45'000 und 24'000), indem er das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Garage ausnutzte; er behielt jeweils einen Teil der Kreditsumme (z.B. ca. CHF 10'000) bzw. verkaufte Fahrzeuge doppelt. Das Bezirksgericht Muri (Kollegialgericht) sprach ihn am 21.11.2023 des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig (Teilfreispruch bei Urkundenfälschung) und verurteilte ihn zu 180 Tagessätzen à CHF 120 bedingt (Probezeit 2 Jahre) und CHF 5'000 Verbindungsbusse. Auf Berufung des Beschuldigten (Freispruch) und Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft (9 Monate Freiheitsstrafe bedingt) bestätigte das Obergericht Aargau (SST.2025.59, 27.5.2026) die Schuldsprüche, wendete wegen der Tatzeit 2017 das alte Sanktionenrecht an (Geldstrafe bis 360 Tagessätze) und erhöhte die Strafe auf 360 Tagessätze à CHF 120 bedingt plus CHF 6'000 Verbindungsbusse (Einsatzstrafe 300 Tagessätze für den Betrug über CHF 61'300); Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt.

Bemerkungen

Deliktssumme = Einsatzstrafe-Betrag (Anklageziffer I.4: CHF 61'300); weitere Betrüge CHF 28'000/45'000/24'000. Vorinstanz 180 TS + CHF 5'000 Verbindungsbusse; OG erhöhte auf 360 TS (altes Recht, Anschlussberufung StA). Nebenverurteilungsscore: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 (Verbrechen) +2 +1. Geschädigte: Bank/Leasinggesellschaft (juristische Person) → private_geschaedigte = nein. Mitbeschuldigter C. separat in SST.2025.62.

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