Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte erschlich sich über knapp zwei Jahre in neun Fällen mit gefälschten Kreditanträgen und Belegen bei zwei Privatpersonen und einem Kreditinstitut insgesamt über CHF 250'000 und finanzierte damit teilweise seinen Lebensunterhalt.
Der portugiesische, mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte (zwei frühere mehrjährige Freiheitsstrafen wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung) täuschte 2017/2018 über knapp zwei Jahre in neun Fällen zwei Privatpersonen und ein Kreditinstitut mit gefälschten Kreditanträgen, Lohnabrechnungen, Kontoauszügen und Vollmachten (u.a. Autokredite) und erschlich so über CHF 250'000, von denen er den Grossteil (abzüglich ca. CHF 20'000 beim Mittäter D.) für sich verwendete; die Delikte finanzierten zu einem erheblichen Teil seinen Lebensunterhalt. Das Bezirksgericht Muri (Kollegialgericht) sprach ihn am 21.11.2023 des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig (Freispruch vom versuchten Betrug und einzelnen Urkundenfälschungen) und verurteilte ihn zu 30 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe und 5 Jahren Landesverweisung. Auf Berufung des Beschuldigten und Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft bestätigte das Obergericht Aargau (SST.2025.62, 27.5.2026) die Schuldsprüche und erhöhte die Strafe auf 3½ Jahre unbedingt (Einsatzstrafe 3 Jahre für den gewerbsmässigen Betrug, +½ Jahr Urkundenfälschungen, Täterkomponente +3 Monate wegen Vorstrafen, teilweises Geständnis strafmindernd) und die Landesverweisung auf 10 Jahre; Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt.
Deliktssumme: 'über CHF 250'000' (Gesamtbetrag der Betrugsserie, die die Einsatzstrafe trägt). Mitbeschuldigter D. in SST.2025.59 (separater Eintrag). OG erhöhte auf 42 Monate (StA-Anschlussberufung). Nebenverurteilungsscore: mehrfache Urkundenfälschung Art. 251 (Verbrechen) +2 +1.