Fall 460 24 252

Meta-Informationen
Gericht: Strafgericht Basel-Landschaft
Urteilsdatum: 25.06.2024
Kanton: BL
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 548
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 45

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Die Beschuldigte drang mit ihrem Partner in ein Restaurant ein, öffnete mit einem gefundenen Schlüssel den Tresor und nahm ein iPad, einen iPod und Schlüssel im Wert von CHF 548 mit; für die Geschädigte entstand Folgeschaden von rund CHF 6'400.

Zusammenfassung

Die nicht vorbestrafte ausländische Beschuldigte drang zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner (Mittäter) Anfang 2019 in ein Restaurant/Saalgebäude ein (Paniktüre aufgedrückt), öffnete mit einem im Küchenschrank gefundenen Schlüssel einen Tresor, nahm iPad und iPod (zusammen CHF 548) sowie Schlüssel und Memorystick mit und verschloss den Tresor wieder; die Geschädigte musste den Tresor aufbrechen und das Schliesssystem auswechseln (Folgeschaden ca. CHF 6'400). Das Strafgericht Basel-Landschaft (Dreierkammer) sprach sie am 25.6.2024 des Diebstahls, der Sachentziehung und des Hausfriedensbruchs schuldig (Freispruch von unrechtmässiger Aneignung und Sachbeschädigung) und verurteilte sie zu 45 Tagessätzen à CHF 100 bedingt (Probezeit 2 Jahre) und 5 Jahren Landesverweisung (ohne SIS-Eintrag) sowie zu Schadenersatz von CHF 2'114.55 (solidarisch). Das Kantonsgericht Basel-Landschaft (460 24 252, 3.6.2025) wies die allein von der Beschuldigten erhobene Berufung (Freispruch verlangt, Täterschaft bestritten) ab und bestätigte das Urteil vollumfänglich; Einsatzstrafe 30 Tagessätze für den Diebstahl (leichtes Verschulden, Deliktsbetrag CHF 548 zufällig), Asperation für Sachentziehung und Hausfriedensbruch.

Bemerkungen

Deliktssumme = entwendete Sachen (CHF 548); Folgeschäden (Tresoraufbruch, Zylinderanlage) nicht eingerechnet. Anklage lautete auf gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl; verurteilt wurde wegen einfachen Diebstahls. Nebenverurteilungsscore: Sachentziehung Art. 141 +1, Hausfriedensbruch Art. 186 +1. Wer Geschädigte ist (juristische Person?) ist im Urteil nur als Privatklägerin 'A.' bezeichnet → private_geschaedigte unbekannt. Vier Mitbeschuldigte mit separaten (rechtskräftigen) Urteilen.

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